
Das Verwaltungsgericht (TAR) der Toskana hat die Nachweispflichten für Ausländer, die die italienische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen, verschärft. In einem am 15. Januar gefällten und am 17. Januar veröffentlichten Urteil entschieden die Richter, dass Antragsteller eine durchgehende Eintragung im kommunalen Melderegister (Anagrafe) für den gesamten zehnjährigen Anspruchszeitraum nachweisen müssen. Arbeitsverträge, Stromrechnungen oder kontinuierliche Steuerzahlungen reichen nicht mehr aus, um den „legalen Wohnsitz“ zu belegen.
Rechtlicher Hintergrund: Nach dem Gesetz 91/1992 erwerben die meisten Nicht-EU-Bürger nach zehn Jahren „legalem Wohnsitz“ die Staatsbürgerschaft. Die Präfekturen interpretierten diesen Begriff bislang uneinheitlich; einige akzeptierten alternative Nachweise wie INPS-Beiträge. Das Urteil aus der Toskana bringt die Rechtsprechung in Einklang mit den Innenministerialrundschreiben von 2024, die die Registrierung im Melderegister gegenüber der wirtschaftlichen Präsenz priorisieren und damit einen einheitlichen, aber strengeren Standard schaffen.
Praktische Folgen: Das Urteil könnte Tausende laufende Anträge gefährden, bei denen sich Antragsteller ausschließlich auf Arbeitsnachweise stützten. Mobility-Teams sollten prüfen, ob Langzeitentsandte ordnungsgemäß im Anagrafe registriert sind, und gegebenenfalls bei der Nachholung der Registrierung unterstützen, bevor Einbürgerungsanträge gestellt werden. Andernfalls droht ein Neubeginn der zehnjährigen Frist.
Empfohlene Maßnahmen:
• HR-Onboarding-Checklisten sollten die Anmeldung im Rathaus innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft enthalten.
• Gestempelte Kopien des „certificato storico di residenza“ sollten archiviert werden.
• Für vergangene Jahre sollten rückwirkende Bescheinigungen eingeholt werden, sofern die Gemeinde diesen Service anbietet.
Ausblick: Juristen rechnen mit einer Berufung beim Staatsrat, doch bis zu einer Entscheidung höherer Instanzen werden landesweit die Präfekturen dem toskanischen Präzedenzfall folgen. Unternehmen, die Einbürgerungen für Schlüsselkräfte unterstützen, sollten längere Vorlaufzeiten und zusätzliche Rechtskosten einplanen.
Rechtlicher Hintergrund: Nach dem Gesetz 91/1992 erwerben die meisten Nicht-EU-Bürger nach zehn Jahren „legalem Wohnsitz“ die Staatsbürgerschaft. Die Präfekturen interpretierten diesen Begriff bislang uneinheitlich; einige akzeptierten alternative Nachweise wie INPS-Beiträge. Das Urteil aus der Toskana bringt die Rechtsprechung in Einklang mit den Innenministerialrundschreiben von 2024, die die Registrierung im Melderegister gegenüber der wirtschaftlichen Präsenz priorisieren und damit einen einheitlichen, aber strengeren Standard schaffen.
Praktische Folgen: Das Urteil könnte Tausende laufende Anträge gefährden, bei denen sich Antragsteller ausschließlich auf Arbeitsnachweise stützten. Mobility-Teams sollten prüfen, ob Langzeitentsandte ordnungsgemäß im Anagrafe registriert sind, und gegebenenfalls bei der Nachholung der Registrierung unterstützen, bevor Einbürgerungsanträge gestellt werden. Andernfalls droht ein Neubeginn der zehnjährigen Frist.
Empfohlene Maßnahmen:
• HR-Onboarding-Checklisten sollten die Anmeldung im Rathaus innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft enthalten.
• Gestempelte Kopien des „certificato storico di residenza“ sollten archiviert werden.
• Für vergangene Jahre sollten rückwirkende Bescheinigungen eingeholt werden, sofern die Gemeinde diesen Service anbietet.
Ausblick: Juristen rechnen mit einer Berufung beim Staatsrat, doch bis zu einer Entscheidung höherer Instanzen werden landesweit die Präfekturen dem toskanischen Präzedenzfall folgen. Unternehmen, die Einbürgerungen für Schlüsselkräfte unterstützen, sollten längere Vorlaufzeiten und zusätzliche Rechtskosten einplanen.
Quelle: VisaHQ