
Am 7. März 2026 bestätigte das polnische Innenministerium Presseberichte, wonach das im Jahr 2022 eingeführte Sondergesetz für Ukrainer zum 4. März 2027 auslaufen wird. Wie zunächst in einem Interview mit Polskie Radio von Regierungsvertretern erläutert und anschließend vom ukrainischen Medium Obozrevatel aufgegriffen, bedeutet dies, dass die geschätzte Million Ukrainer, die unter dem EU-Mechanismus für vorübergehenden Schutz nach Polen eingereist sind, innerhalb der nächsten zwölf Monate entweder (1) eine reguläre befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach dem Ausländergesetz beantragen oder (2) das Land verlassen müssen.
Der Schutz endet nicht abrupt: Die PESEL-UKR-Nummern, die den Aufenthalt legalisieren und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen, bleiben bis zum 4. März 2027 gültig. Allerdings müssen Inhaber fehlende Passdaten bis zum 31. August 2026 nachreichen und frühzeitig mit dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden. Warschau hat bereits die regulären Fristen für Einwanderungsverfahren bis zum 4. März 2026 ausgesetzt; diese Aussetzung läuft nun aus, und die üblichen Bearbeitungszeiten (in der Regel 60–90 Tage für Arbeitserlaubnisse und bis zu sechs Monate für Aufenthaltstitel) gelten wieder.
Für Arbeitgeber hat diese Änderung erhebliche Auswirkungen auf die Personalplanung. Seit 2022 schließen ukrainische Staatsangehörige wichtige Lücken im Einzelhandel, Gastgewerbe und in der Leichtindustrie; die Sozialversicherungsanstalt führt sie mitverantwortlich für Rekordbeiträge. Unternehmen müssen künftig mit staatlichen Gebühren rechnen (440 PLN pro Arbeitserlaubnis, 340 PLN pro Aufenthaltstitel) und mit Ausfallzeiten, wenn Mitarbeitende für biometrische Erfassung Ämter in den Woiwodschaften aufsuchen. Firmen, die bislang das vereinfachte „Meldeverfahren“ für Einstellungen nutzen, sollten sich darauf einstellen, im Laufe des Jahres 2026 auf das reguläre Arbeitserlaubnisverfahren umzustellen.
Die Regierung empfiehlt Geflüchteten, kostenlose Rechtsberatungen von NGOs wie der Association Interwencja Migracyjna in Anspruch zu nehmen. Wer polnische Sprachkenntnisse oder familiäre Bindungen nachweisen kann, hat nach zwei bis drei Jahren die Möglichkeit, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten – ein Weg zur Staatsbürgerschaft. Gleichzeitig wird betont, dass der Zugang zu Sozialleistungen verschärft wird: Die Inanspruchnahme der öffentlichen Gesundheitsversorgung wird künftig an die Zahlung von Versicherungsbeiträgen gekoppelt, und Wohnbeihilfen werden einkommensabhängig geprüft.
Die Entscheidung Polens wird in der gesamten EU aufmerksam verfolgt. Brüssel hat den vorübergehenden Schutz bereits bis März 2027 verlängert, doch mehrere Mitgliedstaaten – darunter Deutschland und Tschechien – signalisieren ebenfalls, dass sie große Flüchtlingsgruppen in reguläre Einwanderungsverfahren überführen wollen. Multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in Mittelosteuropa sollten daher ihre regionalen Mobilitätsstrategien jetzt überprüfen.
Der Schutz endet nicht abrupt: Die PESEL-UKR-Nummern, die den Aufenthalt legalisieren und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen, bleiben bis zum 4. März 2027 gültig. Allerdings müssen Inhaber fehlende Passdaten bis zum 31. August 2026 nachreichen und frühzeitig mit dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden. Warschau hat bereits die regulären Fristen für Einwanderungsverfahren bis zum 4. März 2026 ausgesetzt; diese Aussetzung läuft nun aus, und die üblichen Bearbeitungszeiten (in der Regel 60–90 Tage für Arbeitserlaubnisse und bis zu sechs Monate für Aufenthaltstitel) gelten wieder.
Für Arbeitgeber hat diese Änderung erhebliche Auswirkungen auf die Personalplanung. Seit 2022 schließen ukrainische Staatsangehörige wichtige Lücken im Einzelhandel, Gastgewerbe und in der Leichtindustrie; die Sozialversicherungsanstalt führt sie mitverantwortlich für Rekordbeiträge. Unternehmen müssen künftig mit staatlichen Gebühren rechnen (440 PLN pro Arbeitserlaubnis, 340 PLN pro Aufenthaltstitel) und mit Ausfallzeiten, wenn Mitarbeitende für biometrische Erfassung Ämter in den Woiwodschaften aufsuchen. Firmen, die bislang das vereinfachte „Meldeverfahren“ für Einstellungen nutzen, sollten sich darauf einstellen, im Laufe des Jahres 2026 auf das reguläre Arbeitserlaubnisverfahren umzustellen.
Die Regierung empfiehlt Geflüchteten, kostenlose Rechtsberatungen von NGOs wie der Association Interwencja Migracyjna in Anspruch zu nehmen. Wer polnische Sprachkenntnisse oder familiäre Bindungen nachweisen kann, hat nach zwei bis drei Jahren die Möglichkeit, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten – ein Weg zur Staatsbürgerschaft. Gleichzeitig wird betont, dass der Zugang zu Sozialleistungen verschärft wird: Die Inanspruchnahme der öffentlichen Gesundheitsversorgung wird künftig an die Zahlung von Versicherungsbeiträgen gekoppelt, und Wohnbeihilfen werden einkommensabhängig geprüft.
Die Entscheidung Polens wird in der gesamten EU aufmerksam verfolgt. Brüssel hat den vorübergehenden Schutz bereits bis März 2027 verlängert, doch mehrere Mitgliedstaaten – darunter Deutschland und Tschechien – signalisieren ebenfalls, dass sie große Flüchtlingsgruppen in reguläre Einwanderungsverfahren überführen wollen. Multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in Mittelosteuropa sollten daher ihre regionalen Mobilitätsstrategien jetzt überprüfen.
Quelle: Obozrevatel