
Präsident Karol Nawrocki hat ein Gesetz unterzeichnet, das das Sondergesetz von 2022 zur Unterstützung ukrainischer Staatsbürger offiziell aufhebt. Ab dem 5. März 2026 fallen damit fast eine Million ukrainischer Flüchtlinge unter das allgemeine polnische Ausländergesetz sowie die EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz. Das Sondergesetz war im März 2022 nach dem groß angelegten Einmarsch Russlands eilig vom Parlament verabschiedet worden und gewährte Ukrainern weitreichende, automatische Rechte zum Leben, Arbeiten, Studieren und zum Erhalt sozialer Leistungen in Polen bei minimalem bürokratischem Aufwand.
Minister argumentieren nun, dass die meisten Ankommenden bereits beschäftigt und integriert seien und dass die Sonderregelungen Ungleichheiten gegenüber anderen Ausländern geschaffen hätten. Zu den wichtigsten praktischen Änderungen gehört die Ablösung pauschaler Verlängerungen durch individuelle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, die bis zum 4. März 2027 gestellt werden müssen. Zudem gelten strengere Regeln zum Verlust des Status nach 30 Tagen Aufenthalt im Ausland oder bei doppeltem Schutz in einem anderen EU-Staat. Vereinfachte Verfahren zur Unternehmensregistrierung entfallen ebenfalls.
Die Arbeitsrechte bleiben bestehen, doch Arbeitgeber müssen künftig Aufenthaltserlaubnisse prüfen, anstatt sich auf einfache Online-Meldungen zu verlassen. Personalabteilungen werden daher dringend aufgefordert, Personalakten zu überprüfen, PESEL-UKR-Nummern zu erfassen und Termine bei den Woiwodschaftsämtern frühzeitig zu planen – es wird mit Rückständen gerechnet. Ukrainische Unternehmensgründer ab dem 5. März unterliegen nun denselben Kapital- und Lizenzanforderungen wie andere Drittstaatsangehörige.
Die Befreiung von Zuzahlungen im Gesundheitswesen wurde auf Kinder, Schwangere und besonders schutzbedürftige Gruppen beschränkt. Obwohl die Änderung keine Massenabschiebungen auslöst, warnen Juristen, dass versäumte Fristen oder nicht registrierte Auslandsaufenthalte dazu führen können, dass Personen über Nacht ihren legalen Status verlieren. Unternehmen mit großem ukrainischem Personal – insbesondere in Bau, Logistik und Agrarlebensmitteln – müssen möglicherweise ihre Budgets für legale Einwanderung erhöhen, um Gebühren für Aufenthaltserlaubnisse, Übersetzungen und elektronische Signaturzertifikate abzudecken, die für das neue MOS-Einreichungsportal Polens erforderlich sind.
Minister argumentieren nun, dass die meisten Ankommenden bereits beschäftigt und integriert seien und dass die Sonderregelungen Ungleichheiten gegenüber anderen Ausländern geschaffen hätten. Zu den wichtigsten praktischen Änderungen gehört die Ablösung pauschaler Verlängerungen durch individuelle Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, die bis zum 4. März 2027 gestellt werden müssen. Zudem gelten strengere Regeln zum Verlust des Status nach 30 Tagen Aufenthalt im Ausland oder bei doppeltem Schutz in einem anderen EU-Staat. Vereinfachte Verfahren zur Unternehmensregistrierung entfallen ebenfalls.
Die Arbeitsrechte bleiben bestehen, doch Arbeitgeber müssen künftig Aufenthaltserlaubnisse prüfen, anstatt sich auf einfache Online-Meldungen zu verlassen. Personalabteilungen werden daher dringend aufgefordert, Personalakten zu überprüfen, PESEL-UKR-Nummern zu erfassen und Termine bei den Woiwodschaftsämtern frühzeitig zu planen – es wird mit Rückständen gerechnet. Ukrainische Unternehmensgründer ab dem 5. März unterliegen nun denselben Kapital- und Lizenzanforderungen wie andere Drittstaatsangehörige.
Die Befreiung von Zuzahlungen im Gesundheitswesen wurde auf Kinder, Schwangere und besonders schutzbedürftige Gruppen beschränkt. Obwohl die Änderung keine Massenabschiebungen auslöst, warnen Juristen, dass versäumte Fristen oder nicht registrierte Auslandsaufenthalte dazu führen können, dass Personen über Nacht ihren legalen Status verlieren. Unternehmen mit großem ukrainischem Personal – insbesondere in Bau, Logistik und Agrarlebensmitteln – müssen möglicherweise ihre Budgets für legale Einwanderung erhöhen, um Gebühren für Aufenthaltserlaubnisse, Übersetzungen und elektronische Signaturzertifikate abzudecken, die für das neue MOS-Einreichungsportal Polens erforderlich sind.
Quelle: VisaVerge
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