
Einwanderungs-, Flüchtlings- und Staatsbürgerschaftsbehörde Kanada (IRCC) sowie die Grenzschutzagentur Kanada (CBSA) haben eine vorübergehende Aussetzung von Abschiebungen (Administrative Deferral of Removals, ADR) für israelische und libanesische Staatsbürger verhängt, die zur Ausreise aus Kanada aufgefordert wurden, jedoch nicht wegen schwerwiegender krimineller oder sicherheitsrelevanter Gründe ausreisepflichtig sind. Die Entscheidung vom 9. März 2026 spiegelt die langjährige Politik der Bundesregierung wider, Abschiebungen auszusetzen, wenn im Zielland eine allgemeine Gefahr für das zivile Leben besteht. Die ADR gewährt keinen Aufenthaltsstatus, verhindert jedoch vorübergehend die physische Abschiebung, bis sich die Lage verbessert. Zugleich ermöglicht sie berechtigten Ausländern und ihren mitreisenden Familienangehörigen, gebührenfreie offene Arbeitserlaubnisse zu beantragen, um sich legal in Kanada zu finanzieren. Praktisch bedeutet dies für Arbeitgeber einen größeren Pool an Kandidaten, die während der Statusregulierung arbeiten können, und verschafft den Betroffenen Zeit, alternative Einwanderungswege wie humanitäre Anträge oder Programme für Provinznominierungen zu prüfen. Die Aussetzung gilt jedoch nicht für Personen, die wegen schwerer Straftaten, Menschenrechtsverletzungen, organisierter Kriminalität oder Sicherheitsbedenken als unzulässig eingestuft wurden. Alle Betroffenen müssen weiterhin den Meldepflichten bei der CBSA nachkommen. Unternehmen mit israelischen und libanesischen Mitarbeitenden, die von Abschiebungsanordnungen betroffen sind, sollten schnell handeln, um offene Arbeitserlaubnisse zu sichern. Dies schützt die Beschäftigten vor einem Statusverlust und sichert die Geschäftskontinuität in Zeiten akuten Fachkräftemangels. Einwanderungsberater weisen darauf hin, dass die ADR nur vorübergehend ist und Abschiebungsanordnungen durchgesetzt werden, sobald sich die regionale Sicherheitslage stabilisiert.
Quelle: CIC News