
Japans Kabinett hat die erste umfassende Überarbeitung des Einwanderungskontrollgesetzes seit 2006 gebilligt – und die Kosten werden chinesische Einwohner und Unternehmen im Land sofort spüren. Laut Kabinettsunterlagen vom 10. März steigt die gesetzliche Obergrenze für die Änderung oder Verlängerung eines Aufenthaltsstatus von 6.000 ¥ auf 100.000 ¥, während die Gebühr für Anträge auf Daueraufenthalt von 10.000 ¥ auf 300.000 ¥ (etwa 13.000 RMB) klettert. Die endgültigen Gebührensätze werden bis März 2027 per Kabinettsverordnung festgelegt, doch Tokio hat bereits großzügige Spielräume für deutliche Erhöhungen eingeplant. Das Gesetz schafft zudem JESTA, eine verpflichtende elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Kurzzeitbesucher, ähnlich dem US-ESTA und dem EU-ETIAS. Obwohl Touristen aus dem chinesischen Festland weiterhin ein Visum benötigen und somit zunächst nicht unter JESTA fallen, befürchten grenzüberschreitende Unternehmen, dass die umfassendere Verschärfung auf eine restriktivere Haltung gegenüber ausländischen Arbeitskräften und langfristigen Bewohnern hindeutet. Chinesische Staatsangehörige bilden nach wie vor die größte ausländische Gemeinschaft in Japan. Japanische Behörden argumentieren, die Änderungen spiegelten gestiegene Verwaltungskosten wider, da die ausländische Wohnbevölkerung 2025 auf 4,13 Millionen angewachsen ist – ein Anstieg von 137 Prozent binnen vier Jahren. Kritiker hingegen warnen, dass höhere Gebühren qualifizierte Fachkräfte abschrecken könnten, gerade in einer Zeit akuter Arbeitskräftemangel. Die Liberaldemokratische Partei rechnet dennoch damit, dass der Gesetzesentwurf in der laufenden Sitzungsperiode verabschiedet wird. Für chinesische Personalabteilungen ist die Botschaft klar: Die Budgetplanung für Japan-Einsätze muss nun deutlich höhere staatliche Gebühren berücksichtigen, und Mitarbeiter, die eine Daueraufenthaltsgenehmigung anstreben, sollten ihren Antrag vor Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung stellen. Reiseverantwortliche sollten zudem die Entwicklung der JESTA-Regelungen im Auge behalten, da Inhaber taiwanesischer und hongkongischer Pässe – derzeit visumfrei – ab Einführung des Systems bis 2029 eine Vorabgenehmigung für die Einreise benötigen werden.
Quelle: Phoenix News