
Die Prague Daily News berichtet, dass die britische Botschaft in Prag neue Reisehinweise für Personen mit doppelter tschechisch-britischer Staatsbürgerschaft herausgegeben hat. Die Klarstellung, veröffentlicht am 10. März 2026, folgt auf Änderungen der Verfahren der UK Border Force, die am 25. Februar in Kraft traten. Nach den aktualisierten Regeln müssen Doppelstaatsbürger bei der Einreise entweder einen gültigen britischen (oder irischen) Reisepass vorlegen oder, wenn sie mit einem anderen Pass wie dem tschechischen reisen, ein Certificate of Entitlement to the Right of Abode mitführen. Grenzbeamte akzeptieren ab sofort keine abgelaufenen britischen Pässe mehr als Nachweis der Staatsangehörigkeit, womit eine bisher oft genutzte Lücke geschlossen wird, auf die viele Tschechen mit britischen Wurzeln bei Familienbesuchen angewiesen waren. Die Botschaft betont, dass es sich hierbei um eine administrative und keine politische Änderung handelt, die die Grenzpraktiken an die Einführung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) nach dem Brexit anpasst. Wer nicht mit den korrekten Dokumenten reist, riskiert die Verweigerung des Boardings durch Fluggesellschaften oder die Einreiseverweigerung bei Ankunft. Eltern von Kindern mit doppelter Staatsbürgerschaft wird empfohlen, darauf zu achten, dass Minderjährige während der gesamten Reise mit demselben Dokument reisen, um Probleme mit den API-Systemen der Airlines zu vermeiden. Für Unternehmen bedeutet die Änderung eine wichtige Compliance-Anforderung: Mitarbeiter, die visumfrei zu Meetings im Vereinigten Königreich reisen, sollten ihren Passstatus rechtzeitig vor Abreise überprüfen. Mobility-Manager werden dazu angehalten, Certificates of Entitlement in ihre Dokumentenprüfungen einzubeziehen und Reisende über die neue Regelung zu informieren. Unterstützung bieten die UK Visas & Immigration-Hotlines, und die Botschaft plant Informationsveranstaltungen mit tschechischen Reisebüros, um Störungen während der geschäftigen Osterreisezeit zu minimieren.
Quelle: Prague Daily News