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EU stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Zyperns abgeschafftes „Goldenes Pass“-Programm ein

März 12, 2026
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EU stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Zyperns abgeschafftes „Goldenes Pass“-Programm ein
Die Europäische Kommission hat das im Jahr 2020 gegen Zypern eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren offiziell eingestellt. Anlass war das inzwischen abgeschaffte zyprische Investitionsprogramm (CIP), das umstrittene „Goldene-Pässe“-System der Insel. In einer Mitteilung, die am 11. März 2026 in Nikosia einging, bestätigte Brüssel, dass die festgestellten Rechtsverstöße – vor allem die Vergabe der EU-Staatsbürgerschaft ohne echten Bezug zum Land – vollständig behoben wurden.

Zypern hatte das CIP im November 2020 eingestellt, nachdem eine Recherche von Al Jazeera systematische Mängel bei der Sorgfaltspflicht aufgedeckt hatte. Seitdem wurden 222 Pässe widerrufen und die gesetzliche Grundlage so geändert, dass ein Verkauf der Staatsbürgerschaft künftig ausgeschlossen ist. Mit der Beendigung des Verfahrens entfällt die Gefahr einer Vorlage beim Europäischen Gerichtshof sowie möglicher Geldstrafen. Gleichzeitig stärkt dies die Glaubwürdigkeit Zyperns im Hinblick auf die angestrebte vollständige Schengen-Mitgliedschaft im Jahr 2026.

EU stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Zyperns abgeschafftes „Goldenes Pass“-Programm ein


Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Entscheidung die Freigabe zuvor informell eingefrorener EU-Strukturfonds erleichtert und multinationalen Unternehmen, die Mitarbeiter verlagern, Sicherheit gibt, dass Zypern den EU-Standards zur Geldwäschebekämpfung entspricht. Praktisch bedeutet dies für ausländische Investoren, die eine Aufenthaltsgenehmigung statt einer Staatsbürgerschaft anstreben, dass sie nun auf den Weg der Daueraufenthaltsgenehmigung (Verordnung 6(2)) oder das kürzlich verlängerte Startup-Visum angewiesen sind – beide mit strengeren Anforderungen an Herkunft der Mittel und physische Anwesenheit.

Migrationsberater erwarten, dass sich die Bearbeitungszeiten verkürzen, sobald die rechtliche Unsicherheit wegfällt, warnen jedoch, dass die 2025 eingeführten verschärften Prüfungen weiterhin gelten. Für globale Mobilitätsmanager ist die wichtigste Erkenntnis: Zypern bleibt offen für Talente und Kapital – allerdings nur unter Einhaltung der EU-konformen Bedingungen. Unternehmen sollten ihre Umzugspolitik an den neuen Rahmen anpassen und klar kommunizieren, dass „Schnellpässe“ nicht mehr verfügbar sind.

Der Fall erinnert zudem daran, dass Investitionsprogramme zur Staatsbürgerschaft in Europa zunehmend unter Beobachtung stehen; Maltas Programm wird weiterhin untersucht, und mehrere karibische Länder haben ihre Regeln verschärft, um EU-Sanktionen zu vermeiden.
Quelle: In-Cyprus

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