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Aufenthaltserlaubnisse und Einreisevisa für im Ausland gestrandete Ausländer auf Zypern automatisch verlängert

März 12, 2026
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Aufenthaltserlaubnisse und Einreisevisa für im Ausland gestrandete Ausländer auf Zypern automatisch verlängert
Nach der Drohnenattacke auf die RAF Akrotiri am 1. März und der sich ausweitenden US-Iran-Konfliktsituation wurden Hunderte Flüge gestrichen, wodurch viele Nicht-EU-Bewohner nicht rechtzeitig vor Ablauf ihrer Dokumente nach Zypern zurückkehren konnten. Als Reaktion darauf erließ das stellvertretende Ministerium für Migration und internationalen Schutz am 11. März 2026 eine Notfallverordnung, die eine automatische Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigungen bis zum 30. April 2026 vorsieht. Die Maßnahme betrifft drei Gruppen: (1) Inhaber gültiger Aufenthaltstitel, die die Insel nach dem 28. Februar verlassen haben und die Drei-Monats-Abwesenheitsfrist überschritten; (2) Antragsteller mit Verlängerungsbeleg, deren neue Karte noch nicht ausgestellt wurde; und (3) Erstmalige Einreisende, deren Einreisegenehmigungen eine Ankunft zwischen dem 1. und 31. März vorsahen. Fluggesellschaften wurden per NOTAM angewiesen, abgelaufene Karten in Verbindung mit der Regierungsmitteilung anzuerkennen. Behörden bezeichneten diesen Schritt als „höhere Gewalt“ angesichts unvorhersehbarer Umstände für Reisende. Eine Neubewertung der Frist ist für Mitte April geplant, falls der Luftraum im Nahen Osten weiterhin instabil bleibt. Migrationsanwälte betonen, dass die pauschale Verlängerung individuelle Verzichtserklärungen überflüssig macht und unbeabsichtigte Überschreitungen vermeidet, die künftige Staatsbürgerschaftsanträge gefährden könnten. Arbeitgeber, die Personal über regionale Drehkreuze rotieren lassen, begrüßten die Klarheit, da so teure Neuanträge vermieden werden. HR-Abteilungen sollten jedoch ihre Mobilitätsrichtlinien anpassen, indem sie eine Kopie des Ministerrundschreibens den Bordkartenunterlagen beifügen und Passagiere darauf hinweisen, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen, falls das Bodenpersonal der Fluggesellschaften nicht über die Änderung informiert ist. Der Vorfall verdeutlicht zudem Zyperns Anfälligkeit für externe Schocks: Die Insel gehört zwar zur EU, aber nicht zum Schengen-Raum, behält somit die volle Kontrolle über ihr Visaregime und kann schnell reagieren – eine Flexibilität, die sich in dieser Krise als entscheidend erwies.
Quelle: In-Cyprus

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