
Das australische Außenministerium (DFAT) hat am 12. März 2026 seinen Smartraveller-Hinweis für Österreich aktualisiert und warnt Bürger vor langen Wartezeiten an Landgrenzen und großen Flughäfen, da die Testphase des neuen Ein- und Ausreisesystems der EU (EES) intensiviert wird. Obwohl die allgemeine Sicherheitsempfehlung weiterhin „Normale Vorsichtsmaßnahmen treffen“ lautet, weist die Mitteilung auf kürzliche terrorbezogene Festnahmen in Wien hin und erinnert Besucher daran, dass biometrische Kontrollen im Schengen-Raum die Ankunfts- und Abfertigungszeiten um Stunden verlängern können.
Das EES, das biometrische Daten von Drittstaatsreisenden erfasst, wird schrittweise im gesamten EU-Raum eingeführt und soll bis zum 10. April 2026 vollständig umgesetzt sein. Der Flughafen Wien hat im Februar mit der teilweisen Registrierung begonnen, und österreichische Behörden kündigen an, dass nach dem 15. März zusätzliche elektronische Kontrollstellen in Betrieb genommen werden, um den Osterreiseverkehr zu erleichtern. DFAT rät australischen Passinhabern dennoch, für Anschlussverbindungen „mindestens drei zusätzliche Stunden“ einzuplanen – insbesondere bei Weiterreisen mit der Bahn nach Slowakei, Ungarn oder Deutschland.
Für globale Mobilitätsteams, die Mitarbeiter von Australien nach Österreich oder in die Region entsenden, betont das Bulletin die Notwendigkeit, die Schengen-Aufenthaltsregelungen (90/180-Tage-Regel) erneut zu prüfen, sicherzustellen, dass die Pässe mindestens drei freie Seiten enthalten, und Termine für die lokale Anmeldebescheinigung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft vorab zu buchen. Zudem weist die Warnung auf die periodischen Grenzkontrollen Österreichs zu Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien hin, die kürzlich bis zum 15. Juni 2026 im Rahmen des EU-Sicherheitsausnahmemechanismus verlängert wurden – eine weitere Verzögerungsquelle für Geschäftsreisende, die zwischen Projektstandorten mit dem Auto unterwegs sind. Mobile Arbeitnehmer sollten ihre Pässe auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums stets mitführen und mit stichprobenartigen Kontrollen auf stark frequentierten Autobahnstrecken wie der A4 (Ostautobahn) Richtung Bratislava rechnen.
Obwohl sich an den Versicherungsanforderungen nichts geändert hat, erinnert DFAT daran, dass keine gegenseitigen Medicare-Abkommen mit Österreich bestehen. Reisende müssen eine umfassende Krankenversicherung mit Bergrettungsschutz mitführen, wenn sie in der Freizeit Ski fahren oder wandern möchten. Unternehmen sollten ihre Reise-Risikopolitik überprüfen und sicherstellen, dass auch Angehörige mitversichert sind.
Das EES, das biometrische Daten von Drittstaatsreisenden erfasst, wird schrittweise im gesamten EU-Raum eingeführt und soll bis zum 10. April 2026 vollständig umgesetzt sein. Der Flughafen Wien hat im Februar mit der teilweisen Registrierung begonnen, und österreichische Behörden kündigen an, dass nach dem 15. März zusätzliche elektronische Kontrollstellen in Betrieb genommen werden, um den Osterreiseverkehr zu erleichtern. DFAT rät australischen Passinhabern dennoch, für Anschlussverbindungen „mindestens drei zusätzliche Stunden“ einzuplanen – insbesondere bei Weiterreisen mit der Bahn nach Slowakei, Ungarn oder Deutschland.
Für globale Mobilitätsteams, die Mitarbeiter von Australien nach Österreich oder in die Region entsenden, betont das Bulletin die Notwendigkeit, die Schengen-Aufenthaltsregelungen (90/180-Tage-Regel) erneut zu prüfen, sicherzustellen, dass die Pässe mindestens drei freie Seiten enthalten, und Termine für die lokale Anmeldebescheinigung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft vorab zu buchen. Zudem weist die Warnung auf die periodischen Grenzkontrollen Österreichs zu Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien hin, die kürzlich bis zum 15. Juni 2026 im Rahmen des EU-Sicherheitsausnahmemechanismus verlängert wurden – eine weitere Verzögerungsquelle für Geschäftsreisende, die zwischen Projektstandorten mit dem Auto unterwegs sind. Mobile Arbeitnehmer sollten ihre Pässe auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums stets mitführen und mit stichprobenartigen Kontrollen auf stark frequentierten Autobahnstrecken wie der A4 (Ostautobahn) Richtung Bratislava rechnen.
Obwohl sich an den Versicherungsanforderungen nichts geändert hat, erinnert DFAT daran, dass keine gegenseitigen Medicare-Abkommen mit Österreich bestehen. Reisende müssen eine umfassende Krankenversicherung mit Bergrettungsschutz mitführen, wenn sie in der Freizeit Ski fahren oder wandern möchten. Unternehmen sollten ihre Reise-Risikopolitik überprüfen und sicherstellen, dass auch Angehörige mitversichert sind.