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Österreich bestätigt endgültigen Zeitplan für die Einführung des EU-Ein- und Ausreisesystems an Land- und Luftgrenzen

März 14, 2026
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Österreich bestätigt endgültigen Zeitplan für die Einführung des EU-Ein- und Ausreisesystems an Land- und Luftgrenzen
Das österreichische Innenministerium (BMI) hat am 13. März 2026 stillschweigend einen Umsetzungsfahrplan veröffentlicht, der die letzten Schritte zur vollständigen Aktivierung des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) an den Luft-, Land- und Bahn-Grenzen festlegt. Laut der Leitlinie wird die biometrische Erfassung (Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke) von Nicht-EU-Reisenden an allen besetzten Kontrollstellen spätestens ab dem 10. April 2026 verpflichtend sein, womit Wien sich an den EU-weiten Starttermin anpasst. Während der aktuellen „kontrollierten Einführungsphase“ (12. Oktober 2025 bis 10. April 2026) wurden bereits technische Aufrüstungen am Flughafen Wien, in Innsbruck und Salzburg abgeschlossen, Graz und Linz werden die Integration bis zum 25. März abschließen. Die verkehrsreichsten Straßenübergänge Österreichs – Nickelsdorf (A4) nach Ungarn und Spielfeld (A9) nach Slowenien – führen ab dem 18. März mobile Erfassungseinheiten ein, mit denen Beamte die Daten von Busreisenden vor der Ankunft an den Kontrollstellen erfassen können. Dies soll Staus während der Osterferien minimieren. Das Ministerium bestätigte, dass Reisende mit gültigem österreichischem Langzeitvisum D oder Aufenthaltstitel (einschließlich Rot-Weiß-Rot-Karten) von der EES-Registrierung ausgenommen sind, nicht jedoch mitreisende Familienangehörige mit Schengen-Kurzaufenthaltsvisum. Fluggesellschaften, die die Advanced Passenger Information (API) nicht korrekt übermitteln, riskieren bei vollständiger Inbetriebnahme des EES Bußgelder von bis zu 8.000 Euro pro Verstoß. Für multinationale Arbeitgeber lautet die Botschaft klar: Überprüfen Sie jetzt Ihre entsandten Mitarbeiter. Mobile Beschäftigte, die häufig den Schengen-Raum verlassen und wieder einreisen, werden künftig automatisch bei der Aufenthaltsdauer erfasst; Überschreitungen lösen sofort Schengen-weite Warnungen aus, wodurch die bisher üblichen „Kulanztage“ bei unleserlichen Passstempeln entfallen. Personalabteilungen sollten Entsendeschreiben aktualisieren, um den Umgang mit biometrischen Daten zu regeln und gegebenenfalls die Einwilligung der Mitarbeiter gemäß DSGVO einzuholen. Reisebüros empfehlen ihren Kunden, an den Umsteigezeiten in Wien Puffer einzubauen und Fingerabdrücke über Airline-Partner-Apps vorab zu registrieren, sobald die API-Funktionalität verfügbar ist – voraussichtlich Ende März. Das BMI kündigt an, bis zum 20. März weitere FAQs in Deutsch und Englisch zu veröffentlichen.
Quelle: Austrian Ministry of the Interior – EES information portal

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