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Andorra erhält Ausnahmeregelung von EU-Biometrie-Grenzvorschriften und bewahrt freien Grenzverkehr mit Frankreich

Apr. 1, 2026
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Andorra erhält Ausnahmeregelung von EU-Biometrie-Grenzvorschriften und bewahrt freien Grenzverkehr mit Frankreich
Das Fürstentum Andorra hat mit der Europäischen Union eine maßgeschneiderte Vereinbarung zum Grenzmanagement getroffen, die es dem Land ermöglicht, seine bisher lockeren Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich und Spanien auch nach der verpflichtenden Einführung des EU-Ein- und Ausreisesystems (EES) am 10. April beizubehalten. Premierminister Xavier Espot und Außenministerin Imma Tor stellten das Abkommen gestern in Andorra la Vella vor.

Da Andorra nicht zum Schengen-Raum gehört, betreten Reisende formal die EU, wenn sie über den Pas de la Casa oder den Port d’Envalira-Tunnel nach Frankreich einreisen. Laut der neuen Vereinbarung können andorranische Staatsbürger und legale Einwohner weiterhin ohne systematische biometrische Registrierung passieren, um einen „wahrscheinlichen Kollaps“ der Bergstraßeninfrastruktur während der Ski- und Sommerhochsaison zu vermeiden. Für die französischen Behörden entfällt dadurch die Notwendigkeit, zusätzliche Kontrollkioske an abgelegenen Pyrenäenposten zu errichten, was Staus verhindert, die sich bis in die Region Okzitanien zurückstauen könnten.

Andorra erhält Ausnahmeregelung von EU-Biometrie-Grenzvorschriften und bewahrt freien Grenzverkehr mit Frankreich


Touristen aus Drittstaaten müssen jedoch weiterhin die EES-Verfahren bei ihrer ersten Einreise in den Schengen-Raum – üblicherweise an den Flughäfen Toulouse oder Barcelona – durchlaufen, bevor sie nach Andorra weiterfahren. Das Abkommen steht noch ausstehend unter der Unterschrift des EU-Rats, soll aber laut andorranischen Verhandlern „in den kommenden Monaten“ in Kraft treten.

Französische Grenzgänger, die im Einzelhandel und Gastgewerbe in Andorra arbeiten, sollten keine Änderungen bei ihren Pendelzeiten bemerken, während Logistikunternehmen, die Waren zwischen Toulouse und Andorra transportieren, ihre aktuellen Lieferpläne beibehalten können. Reiseveranstalter, die Incentive-Reisen zu den andorranischen Skigebieten buchen, wird dennoch empfohlen, Nicht-EU-Teilnehmer daran zu erinnern, dass die Zeit, die sie in Andorra verbringen, auf ihre Schengen-90/180-Tage-Regel angerechnet wird, sobald sie nach Frankreich zurückkehren.
Quelle: Cadena SER

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