
Der Kleinstaat Andorra hat mit der Europäischen Union ein maßgeschneidertes Abkommen zum Grenzmanagement abgeschlossen, das es seinen Bürgern und Einwohnern ermöglicht, weiterhin ohne die vollständigen biometrischen Kontrollen des neuen Ein- und Ausreisesystems (EES) nach Frankreich und Spanien einzureisen. Premierminister Xavier Espot und Außenministerin Imma Tor stellten die Vereinbarung am 31. März in Andorra la Vella vor.
Im Rahmen des Abkommens wird Andorra die bisherigen vereinfachten Kontrollen an den Grenzübergängen Pas de la Casa (FR-AD) und La Seu d’Urgell (ES-AD) beibehalten, um Verkehrsstaus zu vermeiden, die laut Behörden die Bergwirtschaft, die stark von Tagesausflüglern und Grenzpendlern in französischen Skigebieten abhängt, lahmlegen könnten.
Wesentlich ist, dass die Aufenthaltsdauer in Andorra nicht auf die 90-Tage-Schengenregel angerechnet wird, was insbesondere Drittstaatsangehörigen, die das Fürstentum als Ausgangspunkt für Erkundungen in Frankreich nutzen, mehr Flexibilität bietet. Für die französischen Behörden entfällt damit die Pflicht, teure EES-Terminals an hochgelegenen Grenzposten zu installieren, die außerhalb der Hauptskisaison weniger als 7.000 Fahrzeugübertritte pro Tag verzeichnen. Die Polizei an den Grenzen wird stattdessen auf Kennzeichenerkennung und stichprobenartige Kontrollen setzen und die Daten in Echtzeit mit der andorranischen Polizei austauschen.
Der wirtschaftliche Nutzen für die Mobilität ist sofort spürbar: Französische Bauunternehmen, die andorranische Arbeitnehmer beschäftigen, können ihre bisherigen Pendelmuster beibehalten, und Einzelhandelsketten in Toulouse und Perpignan rechnen mit stabilen Kundenströmen.
Andorranische Vertreter betonten jedoch, dass die Regelung vorläufig ist und nach dem vollständigen Start des EES am 10. April überprüft wird. Rechtsexperten sehen in dem Abkommen einen möglichen Präzedenzfall für andere Kleinstaaten wie Monaco und San Marino, die maßgeschneiderte Lösungen anstreben könnten, um die lokale Arbeitsmobilität zu schützen, ohne die Sicherheitsziele des Schengen-Raums zu gefährden.
Im Rahmen des Abkommens wird Andorra die bisherigen vereinfachten Kontrollen an den Grenzübergängen Pas de la Casa (FR-AD) und La Seu d’Urgell (ES-AD) beibehalten, um Verkehrsstaus zu vermeiden, die laut Behörden die Bergwirtschaft, die stark von Tagesausflüglern und Grenzpendlern in französischen Skigebieten abhängt, lahmlegen könnten.
Wesentlich ist, dass die Aufenthaltsdauer in Andorra nicht auf die 90-Tage-Schengenregel angerechnet wird, was insbesondere Drittstaatsangehörigen, die das Fürstentum als Ausgangspunkt für Erkundungen in Frankreich nutzen, mehr Flexibilität bietet. Für die französischen Behörden entfällt damit die Pflicht, teure EES-Terminals an hochgelegenen Grenzposten zu installieren, die außerhalb der Hauptskisaison weniger als 7.000 Fahrzeugübertritte pro Tag verzeichnen. Die Polizei an den Grenzen wird stattdessen auf Kennzeichenerkennung und stichprobenartige Kontrollen setzen und die Daten in Echtzeit mit der andorranischen Polizei austauschen.
Der wirtschaftliche Nutzen für die Mobilität ist sofort spürbar: Französische Bauunternehmen, die andorranische Arbeitnehmer beschäftigen, können ihre bisherigen Pendelmuster beibehalten, und Einzelhandelsketten in Toulouse und Perpignan rechnen mit stabilen Kundenströmen.
Andorranische Vertreter betonten jedoch, dass die Regelung vorläufig ist und nach dem vollständigen Start des EES am 10. April überprüft wird. Rechtsexperten sehen in dem Abkommen einen möglichen Präzedenzfall für andere Kleinstaaten wie Monaco und San Marino, die maßgeschneiderte Lösungen anstreben könnten, um die lokale Arbeitsmobilität zu schützen, ohne die Sicherheitsziele des Schengen-Raums zu gefährden.
Quelle: Cadena SER
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