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Auswärtiges Amt aktualisiert Reisehinweise für die Schweiz und erinnert Besucher an Schengen- und ETIAS-Regeln

März 13, 2026
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Auswärtiges Amt aktualisiert Reisehinweise für die Schweiz und erinnert Besucher an Schengen- und ETIAS-Regeln
Das Auswärtige Amt hat am 12. März 2026 eine routinemäßige, aber aufmerksam verfolgte Aktualisierung seiner Reisehinweise für die Schweiz veröffentlicht. Die Sicherheitslage bleibt unverändert – die Schweiz gilt weiterhin als Niedrigrisiko-Reiseziel. Berlin hat jedoch wichtige Abschnitte zu Passgültigkeit, Krankenversicherung und den bevorstehenden digitalen Grenzkontrollsystemen überarbeitet, die insbesondere für Grenzgänger und deutsche Geschäftsreisende von praktischer Bedeutung sind.

Die Mitteilung betont, dass ab Ende 2026 visumfreie Drittstaatsangehörige vor der Einreise in den Schengen-Raum, einschließlich der Schweiz, eine ETIAS-Reisegenehmigung benötigen. Während die meisten deutschen Staatsbürger davon nicht betroffen sind, ist diese Klarstellung für nicht-EU-Beschäftigte deutscher Unternehmen mit deutschem Aufenthaltstitel relevant, die häufig kurzfristig über die Schweiz reisen. Unternehmen wird empfohlen, die Vorlaufzeiten für ETIAS in ihre Reisegenehmigungsverfahren einzubauen und Mehrfachstaatsbürgerschaften ihrer Mitarbeiter zu erfassen – ein oft übersehener Punkt bei Compliance-Prüfungen.

Auswärtiges Amt aktualisiert Reisehinweise für die Schweiz und erinnert Besucher an Schengen- und ETIAS-Regeln


Zudem weist die Aktualisierung auf die gestaffelte Einführung des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) in der Schweiz hin. An den Flughäfen Basel und Genf sind bereits biometrische Kioske installiert, Zürich folgt bis Mitte 2026. Reisende sollten beachten, dass die erste Generation der Kioske zu längeren Wartezeiten führen kann, da Grenzbeamte die Abläufe noch optimieren. Mobilitätsmanager mit engen Anschlusszeiten an Schweizer Drehkreuzen sollten daher Zeitpuffer einplanen oder Mitarbeiter bereits am Vorabend wichtiger Termine vor Ort positionieren.

Abschließend erinnert das Auswärtige Amt daran, dass die nächtlichen Sperrungen des Gotthard-Straßentunnels von März bis August 2026 zunehmen werden. Logistikplaner, die zeitkritische Güter zwischen Deutschland und Italien über die Schweiz transportieren, sollten alternative Routen wie den Brenner oder intermodale Schienenlösungen prüfen, um Engpässe zu vermeiden.

Obwohl die Hinweise überwiegend prozedural sind, stellen sie eine wichtige Aufforderung für Unternehmen dar, ihre Reiseinformationen zu aktualisieren und sicherzustellen, dass ihre Reise-Risikoplattformen die korrekten Schengen-Compliance-Daten, insbesondere zu ETIAS und Überziehungen, erfassen.
Quelle: Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise Schweiz

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