
In einer am 3. April 2026 veröffentlichten Mitteilung bekräftigte die spanische Nationalpolizei, dass Grenzbeamte von Nicht-EU-Reisenden – darunter Briten und Amerikaner – den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für ihren Aufenthalt verlangen können. Die Erinnerung folgt auf mehrere medienwirksame Fälle über Ostern, bei denen Touristen am Flughafen Málaga die Einreise verweigert wurde, weil sie die tägliche Mindestsumme von 113 Euro pro Person nicht nachweisen konnten. Obwohl diese Regelung auf Artikel 6 des Schengener Grenzkodex zurückgeht und nicht neu ist, war die Kontrolle während der COVID-19-Pandemie gelockert worden. Da das Reiseaufkommen inzwischen die Werte von 2019 übersteigt und das biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) bis zur Frist am 10. April 2026 vollständig eingeführt wird, sprechen die Behörden von einer „Normalisierung“ der Kontrollen. Reisende müssen neben Rückflugtickets und Unterkunftsnachweisen auch Bargeld, Kreditkartenlimits oder ein Schreiben zur finanziellen Bürgschaft vorlegen können. Die strengere Handhabung hat auch Auswirkungen auf Geschäftsreisen: Mobilitätsteams, die kurzfristige Buchungen vornehmen, müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter ein Einladungsschreiben mitführen, in dem das sponsernde Unternehmen die Kostenübernahme bestätigt, sowie aktuelle Kontoauszüge beifügen. Andernfalls droht eine sofortige Abschiebung am selben Tag und eine EES-Überziehungsmarkierung, die künftige Reisen in den Schengen-Raum erschwert. Branchenverbände fordern vom Innenministerium klarere Richtlinien, da das britische Außenministerium weiterhin angibt, dass der Nachweis „selten verlangt“ werde. Spanische Behörden entgegnen, dass die rechtzeitige Information in der Verantwortung der Reisenden liege und verweisen auf einen Flyer, der inzwischen von Fluggesellschaften beim Check-in verteilt wird. Unternehmen sollten ihre Checklisten vor der Reise aktualisieren, Reisende über die 113-Euro-Regel pro Tag (plus 32 Euro pro Tag für begleitende Minderjährige) informieren und darauf hinweisen, dass digitale Bank-Apps als Nachweis akzeptiert werden, sofern Name und Kontostand sichtbar sind.
Quelle: Euro Weekly News
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