
Irland hat stillschweigend seine Liste der visumfreien Länder für 2026 auf 62 erweitert und dabei Mexiko, Japan, Südkorea sowie mehrere lateinamerikanische Staaten aufgenommen. Staatsangehörige dieser Länder dürfen nun bis zu 90 Tage ohne irisches Visum einreisen. Dieser Schritt bringt Dublins Kurzzeitaufenthaltsregelungen näher an die Schengen-Praxis heran und soll den Fernreisetourismus vor der Sommersaison ankurbeln.
Obwohl Irland nicht Teil des EU-/Schengen-Grenzkodex ist, unterhält es weiterhin den Common Travel Area mit dem Vereinigten Königreich und gewährte bisher visumfreien Zugang vor allem für EWR-Staaten, Nordamerika und einige Partner im asiatisch-pazifischen Raum. Die jüngste Erweiterung, bestätigt vom Tourismushandelsportal MICE Travel Advisor am 8. April, stellt die bedeutendste Liberalisierung seit Einführung des Kurzzeit-Visumverzichtsprogramms während des königlichen Besuchs 2011 dar.
Tourism Ireland rechnet damit, dass die Aufnahme von einkommensstarken Märkten wie Mexiko und Japan in den nächsten zwei Jahren zusätzliche Einnahmen von rund 180 Millionen Euro aus Besuchertourismus generieren wird – insbesondere für Regionalflughäfen wie Shannon und Cork, die auf transatlantische und asiatische Charterflüge setzen. Für Geschäftsreisende wird die Teilnahme an irischen Konferenzen und Kundenterminen durch den Wegfall zeitaufwändiger Online-Visumanträge und biometrischer Termine deutlich erleichtert.
Besucher müssen weiterhin die üblichen Grenzkontrollen bestehen – gültiger Reisepass, Nachweis der Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel. Einwanderungsrechtler warnen jedoch, dass ein Überschreiten des Aufenthalts die zukünftigen visumfreien Einreisen gefährden kann. Unternehmen, die entsandte Mitarbeiter oder Auftragnehmer beschäftigen, sollten beachten, dass die 90-Tage-Ausnahme nur für Geschäftstreffen gilt, nicht jedoch für bezahlte Arbeit, die weiterhin eine Arbeitserlaubnis erfordert.
Das Justizministerium hat die vollständige Rechtsverordnung noch nicht veröffentlicht, doch Beamte geben an, dass sie am 15. April in Kraft treten wird, um den Fluggesellschaften Zeit zur Aktualisierung ihrer Boarding-Systeme zu geben. Reiseverantwortliche sollten auf Mitteilungen der Airlines achten und ihre Vorab-Prüfungsinstrumente entsprechend anpassen.
Obwohl Irland nicht Teil des EU-/Schengen-Grenzkodex ist, unterhält es weiterhin den Common Travel Area mit dem Vereinigten Königreich und gewährte bisher visumfreien Zugang vor allem für EWR-Staaten, Nordamerika und einige Partner im asiatisch-pazifischen Raum. Die jüngste Erweiterung, bestätigt vom Tourismushandelsportal MICE Travel Advisor am 8. April, stellt die bedeutendste Liberalisierung seit Einführung des Kurzzeit-Visumverzichtsprogramms während des königlichen Besuchs 2011 dar.
Tourism Ireland rechnet damit, dass die Aufnahme von einkommensstarken Märkten wie Mexiko und Japan in den nächsten zwei Jahren zusätzliche Einnahmen von rund 180 Millionen Euro aus Besuchertourismus generieren wird – insbesondere für Regionalflughäfen wie Shannon und Cork, die auf transatlantische und asiatische Charterflüge setzen. Für Geschäftsreisende wird die Teilnahme an irischen Konferenzen und Kundenterminen durch den Wegfall zeitaufwändiger Online-Visumanträge und biometrischer Termine deutlich erleichtert.
Besucher müssen weiterhin die üblichen Grenzkontrollen bestehen – gültiger Reisepass, Nachweis der Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel. Einwanderungsrechtler warnen jedoch, dass ein Überschreiten des Aufenthalts die zukünftigen visumfreien Einreisen gefährden kann. Unternehmen, die entsandte Mitarbeiter oder Auftragnehmer beschäftigen, sollten beachten, dass die 90-Tage-Ausnahme nur für Geschäftstreffen gilt, nicht jedoch für bezahlte Arbeit, die weiterhin eine Arbeitserlaubnis erfordert.
Das Justizministerium hat die vollständige Rechtsverordnung noch nicht veröffentlicht, doch Beamte geben an, dass sie am 15. April in Kraft treten wird, um den Fluggesellschaften Zeit zur Aktualisierung ihrer Boarding-Systeme zu geben. Reiseverantwortliche sollten auf Mitteilungen der Airlines achten und ihre Vorab-Prüfungsinstrumente entsprechend anpassen.
Quelle: MICE Travel Advisor
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