
Das Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bestätigt, dass seit Inkrafttreten der neuen regionalen Kriterien am 1. November 2025 insgesamt 104 ukrainischen Staatsangehörigen der besondere S-Schutzstatus verweigert wurde. Nach den überarbeiteten Regeln qualifizieren sich nur noch Personen, deren letzter Wohnsitz in von russischen Truppen besetzten Gebieten oder aktiven Kampfzonen lag, automatisch für den Schutz; Antragsteller aus vergleichsweise sicheren westlichen Regionen gelten nun als rückkehrfähig. SEM-Sprecherin Magdalena Rast erklärte gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender SRF, dass viele Antragsteller ihre Gesuche zurückzogen, nachdem ihnen die geringe Erfolgsaussicht erläutert wurde. Von den 104 formellen Ablehnungen erhielten acht Personen anschließend eine vorübergehende Aufnahme aus humanitären Gründen, da eine Rückkehr als unmöglich eingeschätzt wurde. Die Verschärfung folgt auf parlamentarischen Druck, die Aufnahmezahlen in der Schweiz nach der Ankunft von über 83.000 Ukrainern zwischen 2022 und 2025 zu begrenzen. Kantonale Behörden beklagten die Belastung der Unterbringungs- und Integrationsbudgets, während die rechtsgerichtete Schweizerische Volkspartei (SVP) argumentierte, der pauschale Schutz fördere „Flüchtlingsshopping“. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass die unterschiedliche Behandlung je nach Herkunftsregion gegen die EU-weite Richtlinie zum vorübergehenden Schutz verstoßen könnte, die die Schweiz über Schengen-Assoziierungsabkommen umsetzt. Zudem befürchten sie eine Verlagerung der Verantwortung auf Nachbarländer, wenn abgelehnte Ukrainer weiterziehen. Für Arbeitgeber erschwert die Änderung die Personalplanung: Viele S-Status-Inhaber aus der Ukraine decken akute Fachkräftelücken in IT und Gesundheitswesen; künftige Bewerber aus sichereren Regionen müssen nun mit längeren Asylverfahren oder Ablehnungen rechnen, was den verfügbaren Talentpool verringert.
Quelle: SWI swissinfo.ch