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Streik des Lufthansa-Kabinenpersonals führt zur Absage dutzender Swiss-Flüge

Apr. 11, 2026
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Streik des Lufthansa-Kabinenpersonals führt zur Absage dutzender Swiss-Flüge
Tausende Osterreisende erlebten am 10. April eine unerwartete Planänderung, als die Kabinengewerkschaft UFO der Lufthansa zu einem 24-stündigen Streik aufrief. Obwohl sich der Ausstand auf deutsche Drehkreuze konzentrierte, waren die Auswirkungen in der Schweiz sofort spürbar: Am EuroAirport Basel fielen acht Lufthansa-Flüge aus, in Zürich und Genf wurden jeweils sechs beziehungsweise vier Flüge gestrichen. Der Zeitpunkt hätte kaum ungünstiger sein können. Der Streik traf die Rückreisewelle nach den Feiertagen, eine Zeit mit hoher Auslastung und knappem Fluggerät. Reisende mit interkontinentalen Anschlussflügen verpassten ihre Verbindungen, während Schweizer Reiseveranstalter hektisch versuchten, Kunden auf Swiss International Air Lines oder Bahnverbindungen umzubuchen. Der Flughafen Zürich erklärte, die Lage „genau zu beobachten“ und rief Passagiere dazu auf, vor Abreise den Flugstatus zu prüfen. Für Unternehmen offenbarte die Störung die Verwundbarkeit der regionalen Zubringerverbindungen, die für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft essenziell sind. Viele multinationale Konzerne mit Sitz in Zürich sind auf Frankfurt und München angewiesen, um Asien-Pazifik und Amerika am selben Tag zu erreichen. Arbeitgeber berichteten von verspäteten Montagsterminen und warnten, dass anhaltende Arbeitskämpfe sie zwingen könnten, den Verkehr auf Konkurrenzfluggesellschaften zu verlagern. Nach EU261-Regeln – die auch im Schweizer Recht gelten – haben Passagiere bei Flugausfällen Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung sowie Betreuung (Verpflegung und Unterkunft). Eine finanzielle Entschädigung entfällt jedoch, wenn die Fluggesellschaften nachweisen können, dass der Streik eine „außergewöhnliche Umstände“ darstellt – ein Punkt, der nach jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs erneut für juristische Diskussionen sorgen dürfte. Die UFO droht mit weiteren Aktionen, falls die Gehaltsverhandlungen stocken, was bedeutet, dass Schweizer Mobilitätsteams auch während der Sommer-Hauptreisezeit mit Notfallplänen rechnen müssen.
Quelle: SWI swissinfo.ch

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