
In einer unerwarteten Entwicklung, die die Compliance-Regeln für Gehaltsabrechnungsteams neu gestalten könnte, traf sich der Gouverneur der Zentralbank Syriens, Abdulkader Husrieh, am 20. April in Wien mit seinem österreichischen Amtskollegen Martin Kocher, um die schrittweise Wiederaufnahme der Finanzbeziehungen zwischen den beiden Ländern zu besprechen. Das Treffen – von beiden Seiten bestätigt und von der staatlichen syrischen Nachrichtenagentur SANA berichtet – konzentrierte sich auf die Wiederbelebung der durch EU-Sanktionen unterbrochenen Korrespondenzbankverbindungen sowie auf die Schaffung sicherer Kanäle für persönliche Geldüberweisungen. Obwohl die Gespräche als technisch dargestellt wurden, haben sie weitreichende Auswirkungen auf die Mobilität. Mehr als 18.000 syrische Staatsangehörige mit legalem Wohnsitz in Österreich – viele mit subsidiärem Schutzstatus – sind auf informelle Hawala-Netzwerke angewiesen, um Geld in die Heimat zu senden. Ein regulierter Überweisungskanal würde Risiken im Umgang mit Bargeld verringern, Überweisungsgebühren senken und Arbeitgebern eine rechtskonforme Möglichkeit bieten, Zulagen an Mitarbeiter zu zahlen, die in Wiederaufbauprojekte in Damaskus, Aleppo oder Latakia entsandt werden. Aus österreichischer Sicht signalisiert die Diskussion auch eine vorsichtige Öffnung für Exportkreditversicherer und Handelsversicherer. Wenn die Bankverbindungen unter eine humanitäre Ausnahmeregelung fallen, könnten mittelständische Ingenieurbüros, die sich auf Infrastrukturaufträge nach dem Krieg bewerben, endlich mit Personaleinsätzen voranschreiten, in dem Wissen, dass Gehälter und Projektmittel legal überwiesen werden können. Die Oesterreichische Nationalbank deutete an, dass jede Lösung den EU-Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) entsprechen und eine „vertrauenswürdige Clearingstelle eines Drittlandes“ einbinden muss, um Verstöße gegen bestehende Sanktionen zu vermeiden. Für Manager im Bereich globale Mobilität sind die wichtigsten Punkte: (1) mögliche Anpassung der lokalen Lohnsteuerabzugsregeln, sobald syrische Bankkonten wieder erreichbar sind; (2) eventueller Aktualisierungsbedarf von A1-Bescheinigungen und Steuerangleichungsmodellen, falls Zahlungen von österreichischen auf syrische Bankverbindungen umgestellt werden; und (3) Versicherungsschutz, da die meisten Firmenreisepolicen Sanktionengebiete ausschließen, sofern keine offiziellen Kanäle bestehen. Der Zeitrahmen bleibt ungewiss. Von einem „Pilotkorridor“ ist die Rede, der im dritten Quartal 2026 mit humanitären NGOs getestet werden könnte, bevor er für private Überweisungen geöffnet wird. Unternehmen mit syrischen Mitarbeitern in Österreich sollten derweil ihre vorläufigen Bargeldtransferprozesse sorgfältig dokumentieren und die Mitarbeiter über die verschärften KYC-Prüfungen informieren, die österreichische Banken bei Transaktionen mit Bezug zu Syrien anwenden werden.
Quelle: Syrian Arab News Agency (SANA)