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Neue EU-Reiseregeln für Haustiere treten in Kraft: Bewohner Großbritanniens können EU-Heimtierausweise für Reisen nach Frankreich nicht mehr nutzen

Apr. 22, 2026
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Neue EU-Reiseregeln für Haustiere treten in Kraft: Bewohner Großbritanniens können EU-Heimtierausweise für Reisen nach Frankreich nicht mehr nutzen
Ab dem 22. April 2026 müssen britische Hunde-, Katzen- und Frettchenbesitzer, die von Großbritannien nach Frankreich (und in die übrige EU) reisen, für jede Reise ein Tiergesundheitszeugnis (Animal Health Certificate, AHC) vorlegen; EU-Ausweise für Haustiere werden für in Großbritannien ansässige Personen nicht mehr akzeptiert. Diese Änderung, die bereits im vergangenen Herbst in einer Leitlinie der Kommission bestätigt und nun in Kraft getreten ist, wurde im Nachrichtenüberblick von FrenchEntrée am 21. April hervorgehoben. Die neue Regelung schließt eine nach dem Brexit entstandene Lücke, durch die einige britische Bewohner EU-Heimtierausweise – oft über Zweitwohnsitze – erhalten oder behalten hatten, um die Tierarztkosten von über 150 Pfund für jedes AHC zu umgehen. Ein AHC muss innerhalb von zehn Tagen vor der Reise ausgestellt werden und gilt für eine einmalige Ausreise sowie für weitere Reisen innerhalb der EU bis zu vier Monate. Fährgesellschaften und Eurotunnel berichten, dass das Personal beim Check-in angewiesen wurde, Passagiere mit EU-Heimtierausweisen und britischer Adresse die Mitnahme zu verweigern. Fluggesellschaften, die Haustiere in der Kabine oder im Frachtraum befördern, wenden dieselbe Regel an. Für Mobility-Manager, die Mitarbeiter mit Haustieren versetzen, steigen der Verwaltungsaufwand und die Kosten deutlich: Familien, die mehrmals im Jahr Heimaturlaub machen, benötigen wiederholte Tierarzttermine und Nachweise über die Tollwut-Antikörpertiter. Unternehmen sollten ihre Entsendungsrichtlinien anpassen, um zusätzliche Tierarztkosten zu erstatten, oder spezialisierte Haustier-Umzugsdienste in Anspruch nehmen, die AHC-Termine mit Mikrochip-Validierung und Wurmbekämpfung bündeln können. Reisende, die nach Großbritannien zurückkehren, unterliegen unveränderten britischen Vorschriften (ein Heimtierausweis oder AHC ist bereits Pflicht). Wer bei der Ausreise nicht den neuen Vorgaben entspricht, riskiert in Frankreich die Verweigerung des Boardings, Quarantänekosten oder hohe Tierarztgebühren direkt in Calais oder an den Kanalhäfen.
Quelle: FrenchEntrée

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