
Zum zweiten Mal im April startete ein Ryanair-Flug von Frankreich nach Marrakesch ohne Passagiere an Bord. Die jüngste Störung ereignete sich am 22. April am Flughafen Vatry in der französischen Region Marne, wo 192 Reisende im Terminal zurückblieben, nachdem das Sicherheitspersonal offenbar krankgemeldet war und die einzige Kontrollstelle geschlossen wurde. Nach den EU261-Regeln hängt der Anspruch auf Entschädigung davon ab, ob die Fluggesellschaft „außergewöhnliche Umstände“ nachweisen kann. Ryanair argumentiert, dass die Sicherheitskontrollen und Grenzkontrollen in die Verantwortung des Flughafens und des Staates fallen, nicht der Fluggesellschaft. Verbraucherschutzorganisationen entgegnen, dass Fluggesellschaften dennoch eine Fürsorgepflicht haben – einschließlich Verpflegung, Hotelunterbringung und Umbuchungen, wenn Passagiere über Nacht gestrandet sind. Der Vorfall verdeutlicht, wie stark die Sicherheitsdienstleister ausgelastet sind, während Frankreich die vollständige Einführung des biometrischen Ein- und Ausreisesystems (EES) vorantreibt. Besonders kleinere Regionalflughäfen, die oft nur einen einzigen privaten Sicherheitsanbieter beschäftigen, sind anfällig für Krankheitswellen oder Arbeitskonflikte. Risikomanager für Geschäftsreisen raten Unternehmen, bei Reisen über französische Provinzflughäfen längere Zeitpuffer einzuplanen und Personalwarnungen genau zu beobachten. Die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) hat einen Bericht vom Flughafen Vatry angefordert und wird nächste Woche entscheiden, ob Mindestpersonalvorgaben eingeführt werden – ähnlich wie an den Flughäfen Paris-Charles-de-Gaulle und Orly. Reiseveranstalter, die Osterurlauber nach Marokko schicken, sehen sich nun mit zusätzlichen Unterbringungskosten konfrontiert, während der Vorfall die Forderungen nach einheitlichen Notfallplänen für das regionale Flughafennetz Frankreichs vor dem Tourismusansturm zur Euro 2028 verstärken könnte.
Quelle: Euro Weekly News
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