
Ein viraler Social-Media-Beitrag, der behauptet, dass jeder indische Auslandsreisende nun eine Einkommensteuer-Freigabebescheinigung (ITCC) vorlegen müsse, wurde vom Finanzministerium widerlegt. Beamte erklärten am 23. April gegenüber Moneycontrol, dass die gesetzliche Regelung gemäß Abschnitt 420(5) des neuen Einkommensteuergesetzes 2025 unverändert bleibt und nur in seltenen Fällen bei schwerwiegender Steuerhinterziehung oder ausstehenden Forderungen über 10 Lakh ₹ Anwendung findet. Die Verwirrung entstand durch Screenshots eines Entwurfs eines Rundschreibens, das über WhatsApp verbreitet wurde und pauschale ITCC-Kontrollen an Flughäfen ab dem 1. Mai suggerierte. Das Zentralamt für direkte Steuern stellte klar, dass die Abflugkontrolllisten weiterhin risikobasiert sind; täglich verlassen Millionen Reisende Indien, ohne ein Steuerformular vorlegen zu müssen. Die zuständigen Prüfer müssen Gründe dokumentieren und die Genehmigung des Hauptkommissars einholen, bevor sie Abschnitt 420(5) anwenden. Branchenverbände befürchteten eine zusätzliche bürokratische Hürde für den bereits durch hohe Flugpreise und Devisenvorschriften belasteten MICE-Auslandsverkehr. Die Klarstellung dürfte vor dem Sommerreiseansturm beruhigend wirken. Reiseveranstalter berichteten von einem Anstieg letzter ITCC-Anfragen und Stornierungsdrohungen. Praktisch ändert sich für normale Reisende oder Geschäftsleute nichts: Gültiger Reisepass, Visum und Bordkarte genügen. Die Steuerbehörden empfehlen, die mit der PAN verknüpften Handynummern aktiv zu halten; sollten Sie auf einer Beobachtungsliste stehen, werden die Beamten Sie rechtzeitig vor der Reise kontaktieren.
Quelle: Moneycontrol