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Frankreich hebt Transitvisum für indische Staatsbürger an Flughäfen auf

Apr. 24, 2026
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Frankreich hebt Transitvisum für indische Staatsbürger an Flughäfen auf
Indische Passagiere, die über Paris Charles-de-Gaulle, Lyon oder einen anderen französischen Flughafen umsteigen, benötigen künftig keinen zusätzlichen „Type A“-Aufkleber mehr. Ein am 9. April im französischen Amtsblatt veröffentlichter Erlass, der am 10. April in Kraft trat, hebt die langjährige Pflicht zum Airport Transit Visa (ATV) für Inhaber gewöhnlicher indischer Reisepässe auf. Die französische Botschaft in Neu-Delhi bestätigte die Maßnahme am 23. April und stellte sie als Ergebnis von Präsident Emmanuel Macrons Besuch im Februar in Mumbai dar.

Frankreich hebt Transitvisum für indische Staatsbürger an Flughäfen auf


Praktisch gilt die Befreiung nur für Transfers im Transitbereich: Reisende müssen sich in der internationalen Transitzone aufhalten und über bestätigte Weiterflugtickets zu einem Nicht-Schengen-Ziel verfügen. Die Einreise nach Frankreich selbst erfordert weiterhin ein Schengen-Visum. Dennoch beseitigt die Änderung eine bürokratische Hürde, die häufig Kurzstreckenverbindungen nach Afrika und Lateinamerika erschwerte. Geschäftsreisende werden die kürzeren Vorlaufzeiten begrüßen – die Bearbeitung eines ATV konnte bis zu zwei Wochen dauern – sowie die geringeren Kosten (die Gebühr betrug 80 € zuzüglich VFS-Gebühren).

Die Fluggesellschaften hoffen, den Verkehr aus Indien zurückzugewinnen, der aufgrund der Schengen-Transitbestimmungen zunehmend zu Drehkreuzen in Doha, Istanbul und Dubai abgewandert ist. Frankreich folgt damit Deutschland, das im Januar die ATV-Pflicht für Inder aufgehoben hat. Mobilitätsexperten erwarten, dass weitere Schengen-Staaten nachziehen, bevor das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) vollständig eingeführt ist. Unternehmen sollten ihre automatisierten Reisegenehmigungssysteme aktualisieren, um das französische ATV-Kästchen zu entfernen, und ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass weiterhin Versicherungs- und Impfbestimmungen für das endgültige Reiseziel gelten.
Quelle: The Times of India

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