
Nach wochenlangem parlamentarischem Tauziehen hat die Abgeordnetenkammer am 23. April der Regierung mit 203 Ja- gegen 117 Nein-Stimmen das Vertrauen zum Sicherheitsdekret ausgesprochen – einem umfassenden Gesetz, das die Regeln zum Messertragen verschärft und Anreize zur Förderung freiwilliger Rückführungen irregulärer Migranten einführt. Die umstrittenste Bestimmung, Artikel 30-bis, sieht eine Zahlung von 615 Euro an Anwälte vor, die ihre Mandanten zur Rückführung bewegen – eine Regelung, die von der Anwaltskammer als Angriff auf die berufliche Unabhängigkeit kritisiert wird. Um ein Veto des Präsidenten zu vermeiden, hat der Palazzo Chigi für die Kabinettssitzung am Freitag im Montecitorio ein Folge-„decreto bis“ angekündigt. Entwürfe, die Il Tempo vorliegen, zeigen, dass der Korrekturtext die Anspruchsberechtigung auf NGO-Mitarbeiter und Kulturvermittler ausweiten und die Auszahlung vom tatsächlichen Abreisedatum der Migranten entkoppeln soll – Maßnahmen, die den Vorwurf der Prämienjagd entkräften sollen. Quellen berichten, dass die Umsetzung auf eine spätere ministerielle Verordnung verschoben wird, wodurch die Maßnahme de facto erst nach dem Sommer in Kraft treten dürfte. Staatssekretär Alfredo Mantovano betonte, „das Geld ist vorhanden“ und stellte den Anreiz als bürokratische Unterstützung vergleichbar mit Hilfe bei der Steuererklärung dar. Budgetverantwortliche warnen jedoch, dass eine Ausweitung der Begünstigten die Kosten über die derzeitige Zuweisung von 8 Millionen Euro hinaus steigen lassen könnte. Sollten Finanzierungslücken entstehen, könnte die Rechnungskammer Ausgabengenehmigungen blockieren und das gesamte Programm zur freiwilligen Rückkehr verzögern. Für Arbeitgeber, die auf Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern angewiesen sind, zeigt der Vorfall, wie schnell politische Gegenreaktionen Migrationsinstrumente verändern können. Personalabteilungen, die Ausgliederungen oder Rückführungen am Ende von Einsätzen organisieren, sollten nicht davon ausgehen, dass die 615-Euro-Prämie noch in diesem Jahr greift. Auch Migrationsberater sollten das „decreto bis“ genau verfolgen, um zu klären, ob der Anreiz mit bereits von der IOM in Italien verwalteten EU-finanzierten Programmen zur Unterstützten Freiwilligen Rückkehr (AVR) kombinierbar ist.
Quelle: Il Tempo
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