
Italiens neues Sicherheitsdekret sorgt für juristische und politische Kontroversen: Es sieht eine Zahlung von 615 Euro an Migrationsanwälte für jeden Mandanten vor, der einer „freiwilligen Rückführung“ zustimmt. Der von der Regierungskoalition unterstützte Anreiz soll Rückführungen beschleunigen und den Druck auf Aufnahmeeinrichtungen verringern. Kritiker warnen jedoch, dass dies das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant untergräbt und verfassungsrechtliche Garantien auf gleichberechtigte Verteidigung verletzen könnte. Das Büro von Präsident Sergio Mattarella bestätigte am 20. April, dass der Staatschef die Regelung vor der Unterzeichnung des Dekrets prüft. Zwar blockiert die Präsidentschaft selten Gesetze, kann aber Änderungen verlangen, wenn Maßnahmen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen kollidieren – insbesondere mit Artikel 24, der das Recht auf rechtlichen Beistand schützt. Juristische Verbände, darunter der Nationale Anwaltsrat, warnen, dass eine leistungsabhängige Prämie die Verteidigung in „staatlich finanzierte Überzeugungsarbeit“ verwandeln könnte, indem Anwälte vulnerable Migranten unabhängig von deren Einzelfall zu einer Rückkehr drängen. Oppositionsparteien nutzen die Debatte, um Premierministerin Giorgia Meloni vorzuwerfen, finanzielle Anreize zu setzen, um die Abschiebungszahlen nach der Niederlage ihrer Regierung beim Justizreform-Referendum im März künstlich zu erhöhen. Für Manager im Bereich globale Mobilität zeigt der Vorfall, dass Italiens Migrationspolitik weiterhin im Fluss ist. Unternehmen, die Drittstaatsangehörige über innerbetriebliche Versetzungen oder die EU-Blue-Card beschäftigen, sollten mögliche Folgeregelungen beobachten, die Asyl- oder Statusverfahren beschleunigen – oder ablehnen – könnten. Ein abschreckender Effekt auf Asylrechtsberatung könnte zudem das Klagerisiko für Arbeitgeber erhöhen, die Arbeitserlaubnisse aus Asylbewerberstatus umwandeln. Sollte die Prämie die parlamentarische Prüfung überstehen, plant das Innenministerium eine Obergrenze von 3 Millionen Euro jährlich, finanziert durch Einsparungen bei der Belegung von Abschiebezentren. Die endgültige Genehmigung muss bis zum 25. April erfolgen, was wenig Zeit für Nachbesserungen lässt und eine mögliche institutionelle Konfrontation vorbereitet.
Quelle: ANSA