
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlichte am 24. April ein aktualisiertes Bulletin zur „Lage im Nahen Osten“, nachdem nächtliche Angriffe auf iranischem Gebiet die regionalen Spannungen auf ein neues Niveau gehoben hatten. Bern appelliert an Zurückhaltung und die volle Einhaltung des Völkerrechts, reagierte jedoch umgehend mit einer Anpassung der Reisehinweise. Es wird von allen nicht zwingend notwendigen Reisen in weite Teile des Golfs abgeraten, zudem wird die bestehende Warnung für den Iran, Israel und den Libanon bekräftigt.
Das Bulletin erinnert Schweizer Staatsangehörige daran, dass die Regierung keine Evakuierungsflüge organisiert; die Ausreise liegt in der eigenen Verantwortung. Die konsularische Kriseneinheit bestätigt jedoch, dass sie in Zusammenarbeit mit der Fluggesellschaft SWISS Notfallflugoptionen offenhält, falls der reguläre Flugverkehr gestört wird. Reisende werden ermutigt, ihre Reisedaten in der Travel Admin App zu registrieren und flexible Tickets zu nutzen.
Für Firmen mit Mitarbeitenden im Nahen Osten gilt eine doppelte Botschaft: Erstens sollten Risikobewertungen für Einsätze in der weiteren Region – einschließlich der VAE, Katar und Saudi-Arabien – überdacht werden, da das EDA nun mögliche Treibstoffengpässe und Flugverkehrsstörungen über die Grenzen Irans hinaus warnt. Zweitens müssen Versicherungs- und medizinische Evakuierungsdeckungen sorgfältig überprüft werden, da viele Policen kriegsbedingte Vorfälle nur bei ausdrücklicher Zusatzvereinbarung abdecken.
Das Bulletin hebt zudem die Entscheidung der Schweiz hervor, diese Woche ein technisches Team zurück an die Botschaft in Teheran zu entsenden – ein Schritt, der langfristig eine eingeschränkte Visavergabe ermöglichen könnte, derzeit jedoch die Reisewarnung für den Iran nicht aufhebt. Unternehmen mit regionalen Rotationseinsätzen werden geraten, ihre Mitarbeitenden über Bereitschaftsregelungen zu informieren und die Flugpläne in den kommenden Tagen genau zu beobachten.
Das Bulletin erinnert Schweizer Staatsangehörige daran, dass die Regierung keine Evakuierungsflüge organisiert; die Ausreise liegt in der eigenen Verantwortung. Die konsularische Kriseneinheit bestätigt jedoch, dass sie in Zusammenarbeit mit der Fluggesellschaft SWISS Notfallflugoptionen offenhält, falls der reguläre Flugverkehr gestört wird. Reisende werden ermutigt, ihre Reisedaten in der Travel Admin App zu registrieren und flexible Tickets zu nutzen.
Für Firmen mit Mitarbeitenden im Nahen Osten gilt eine doppelte Botschaft: Erstens sollten Risikobewertungen für Einsätze in der weiteren Region – einschließlich der VAE, Katar und Saudi-Arabien – überdacht werden, da das EDA nun mögliche Treibstoffengpässe und Flugverkehrsstörungen über die Grenzen Irans hinaus warnt. Zweitens müssen Versicherungs- und medizinische Evakuierungsdeckungen sorgfältig überprüft werden, da viele Policen kriegsbedingte Vorfälle nur bei ausdrücklicher Zusatzvereinbarung abdecken.
Das Bulletin hebt zudem die Entscheidung der Schweiz hervor, diese Woche ein technisches Team zurück an die Botschaft in Teheran zu entsenden – ein Schritt, der langfristig eine eingeschränkte Visavergabe ermöglichen könnte, derzeit jedoch die Reisewarnung für den Iran nicht aufhebt. Unternehmen mit regionalen Rotationseinsätzen werden geraten, ihre Mitarbeitenden über Bereitschaftsregelungen zu informieren und die Flugpläne in den kommenden Tagen genau zu beobachten.
Quelle: FDFA
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Schweiz.Mehr von Schweiz
Alle anzeigen
Schweiz und Marokko vertiefen Migrationszusammenarbeit in neuen Gesprächen über strategische Partnerschaft
Genfer Staatsangestellte treten zum vierten Mal in den Streik – Befürchtungen über Verzögerungen bei der Bearbeitung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen wachsen