
Die französische Botschaft in Neu-Delhi bestätigte am 23. April, dass indische Passinhaber ab dem 10. April 2026 kein Flughafentransitvisum (ATV) mehr benötigen, wenn sie am Pariser Flughafen CDG, Orly, Lyon oder anderen Flughäfen auf dem französischen Festland umsteigen. Die Änderung wurde in einem Innenministerialerlass veröffentlicht, der den Visakodex von 2010 ändert, und folgt auf den Staatsbesuch von Präsident Emmanuel Macron im Februar in Indien. Die Befreiung entspricht der Regelung in Deutschland, das die ATV-Pflicht für Inder bereits im Januar aufgehoben hat. Sie gilt für Aufenthalte von bis zu 24 Stunden in der internationalen Transitzone, sofern Reisende bestätigte Weiterflugtickets zu einem Nicht-Schengen-Ziel vorweisen können. Fluggesellschaften wurden angewiesen, in ihren Reservierungssystemen den Code „FRA/ATV-EXEMPT/INDIA APR 2026“ einzutragen, um fehlerhafte Gate-Zugangsverweigerungen während der Umstellungsphase zu vermeiden. Für multinationale Unternehmen vereinfacht diese Regelung Langstreckenverbindungen über Paris, insbesondere für in Indien ansässige Führungskräfte, die nach Nordamerika, Westafrika oder Südamerika fliegen. Reisebüros berichten, dass die Befreiung eine administrative Hürde beseitigt, die bisher 5–10 Tage Bearbeitungszeit und Gebühren von 80–100 Euro pro Passagier verursachen konnte. Indische Mitarbeiter mit Wohnsitz in Frankreich sind nicht betroffen, da sie Aufenthaltstitel statt ATVs besitzen. Mobilitätsteams weisen jedoch darauf hin, dass Familienangehörige mit abhängigen Pässen nun eine Visahürde weniger haben, wenn sie Begleitpersonen auf Heimaturlaub über Drittstaaten-Drehkreuze begleiten.
Quelle: Economic Times Travel World
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