
In einer begrüßten Neuerung für Indiens schnell wachsende Gemeinschaft von Langstrecken-Geschäftsreisenden bestätigte die französische Botschaft in Neu-Delhi am 23. April, dass indische Staatsbürger für den Umstieg in Frankreich keine Transitvisa (ATVs) mehr benötigen. Die Ausnahmeregelung, die stillschweigend am 10. April in Kraft trat, gilt an allen französischen Flughäfen, sofern sich Reisende im internationalen Transitbereich aufhalten und innerhalb von 24 Stunden zu einem Nicht-Schengen-Ziel weiterreisen. Bisher mussten Inhaber indischer Pässe selbst bei einem kurzen Zwischenstopp von nur zwei Stunden am Flughafen Paris Charles-de-Gaulle (CDG) oder Lyon Saint-Exupéry ein ATV beantragen, biometrische Daten abgeben und eine Gebühr von 99 Euro zahlen – Kosten, die Fluggesellschaften zufolge viele Kunden davon abhielten, über Frankreich zu fliegen. Fluggesellschaften und globale Reise-Management-Unternehmen (TMCs) schätzen, dass die Befreiung jährlich bis zu 180.000 indische Passagiersegmente von Golf-Drehkreuzen zu Air France-KLM und deren SkyTeam-Partnern umleiten könnte. Die politische Änderung folgt auf Zusagen von Präsident Emmanuel Macron während seines Staatsbesuchs in Indien im Februar 2026, den bilateralen Handel und die Mobilität von Talenten zu erleichtern. Hinter den Kulissen setzte sich Paris für eine gegenseitige Erleichterung ein: Noch in diesem Jahr erhält Frankreich am neuen Terminal 2 in Bengaluru Gleichberechtigung bei den Landeerlaubnissen für seine nationale Fluggesellschaft. Für Firmen-Mobilitätsteams hat dies unmittelbare Auswirkungen. Mitarbeiter mit indischem Pass können nun günstigere, durchgehende Tickets über CDG nach Lateinamerika oder Westafrika buchen, ohne lange Visa-Vorlaufzeiten einplanen zu müssen. Unternehmen sollten jedoch ihre Reisenden daran erinnern, dass die Ausnahmeregelung den internationalen Transitbereich nicht in einen Schengen-Eintritt verwandelt – das Verlassen des Terminals für Meetings oder Übernachtungen erfordert weiterhin ein reguläres Kurzzeitvisum. TMCs empfehlen zudem, einen ausgedruckten Nachweis des Weiterflugtickets mitzuführen und die von den Fluggesellschaften geforderten Visa-Befreiungscodes („FRA/ATV-EXEMPT/INDIA APR 2026“) zu beachten, um Fehlablehnungen am Gate in der Anfangsphase zu vermeiden.
Quelle: The Times of India
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