
Kaum ist das EES eingeführt, bereitet sich Frankreich bereits auf den nächsten digitalen Grenzmeilenstein vor: das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS). Ein Briefing von LexCase Immigration in Paris am 12. April erklärt Reisenden das bald startende System, das visumfreie Besucher – von US-Geschäftsleuten bis zu britischen Urlaubern – verpflichtet, vor dem Flug nach Frankreich eine Online-Genehmigung einzuholen. ETIAS ist kein Visum; die Gebühr von 7 € gilt drei Jahre und orientiert sich am US-ESTA-Modell. Antragsteller füllen ein kurzes Online-Formular aus, erhalten in 95 % der Fälle fast sofort eine Entscheidung, und die Genehmigung wird digital mit dem Reisepass verknüpft. LexCase betont, dass Inhaber einer französischen Aufenthaltserlaubnis oder eines Schengen-Visums ausgenommen sind, warnt aber, dass Fehler im Formular eine 30-tägige manuelle Prüfung auslösen können – eine unangenehme Überraschung bei Last-Minute-Geschäftsreisen. Für globale Mobilitätsteams bedeutet ETIAS eine zusätzliche Compliance-Ebene neben der 90/180-Tage-Regel des Schengen-Raums. Unternehmen müssen Reisegenehmigungsprozesse anpassen, sicherstellen, dass HR-Systeme das ETIAS-Gültigkeitsdatum für jeden Mitarbeiter erfassen, und das Personal vor Phishing-Seiten warnen, die das offizielle EU-Portal imitieren. LexCase empfiehlt, den Antrag mindestens eine Woche vor Reiseantritt zu stellen, bis sich die Bearbeitungszeiten stabilisieren. Die französische Regierung sieht ETIAS und EES als ergänzende Systeme: EES erfasst tatsächliche Grenzübertritte, während ETIAS vor Abreise Sicherheits- oder Überziehungsrisiken prüft. Gemeinsam bieten sie den Behörden eine detaillierte Übersicht über Ankünfte – ein Gewinn für die nationale Sicherheit, aber auch ein Auslöser für automatische Bußgelder bei Überziehungen. Der Start ist für „Ende 2026“ geplant, die Vorbereitungszeit für Unternehmen läuft also jetzt. Reiseverantwortliche sollten die Gebühr einplanen, Erinnerungen bei Ablauf von Pässen oder ETIAS-Genehmigungen automatisieren und klar kommunizieren, dass die neue Genehmigung auch für 48-Stunden-Termine in Paris gilt.
Quelle: LexCase Immigration
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