
Kaum 24 Stunden nach Verabschiedung des Sicherheitsdekrets hat der Ministerrat eilig das Korrektur-Dekretgesetz 55/2026 erlassen, das die umstrittenste Bestimmung zur Unterstützten Freiwilligen Rückkehr (RVA) neu regelt. Der ursprüngliche Text, eingefügt durch eine Änderung im Senat, sah eine Erfolgsprämie von 615 € für Anwälte vor – allerdings erst, wenn der Migrant Italien tatsächlich verlassen hatte. Präsident Mattarella unterzeichnete das Hauptgesetz, äußerte jedoch verfassungsrechtliche Bedenken; das neue Kabinettsdekret hebt das Anwaltsmonopol auf, koppelt die Zahlung an den Abschluss des Verwaltungsverfahrens (nicht an die Ausreise) und streicht jeglichen Verweis auf den Nationalen Anwaltsrat.
Warum das wichtig ist: Italienische Konsulate weltweit nutzen die RVA als humanitäre Alternative zur Zwangsrückführung, vor allem für Arbeitnehmer mit abgelaufenen Aufenthaltstiteln. Durch die Ausweitung der Berechtigten – nun auch Berater, NGOs und Sozialgenossenschaften – und die frühere Auszahlung der Gebühren will die Regierung die Antragsbearbeitung beschleunigen und zugleich Vorwürfe vermeiden, Anwälte würden für die Förderung von Ausreisen belohnt.
Für globale Mobilitätsteams ist die Änderung zweischneidig. Einerseits profitieren Mitarbeitende, die sich freiwillig zur Rückkehr entscheiden – etwa nach einer Kündigung – von mehr Beratungsangeboten und schnelleren Entscheidungen. Andererseits signalisiert das Dekret, dass Rom mit einer höheren Inanspruchnahme der RVA rechnet; Unternehmen, die Aufenthaltstitel sponsern, müssen daher die Gründe dokumentieren, wenn sie stattdessen eine Statusregularisierung bevorzugen. Unterlassen sie dies, droht eine Prüfung im Rahmen der verschärften „Verfahrensmissbrauch“-Klauseln des Gesetzes 54/2026.
Nächste Schritte: Das Dekret 55/2026 trat am 25. April in Kraft und muss innerhalb von 60 Tagen in Gesetzesform umgesetzt werden. Mobility-Berater sollten die Umsetzung durch das Innenministerium genau verfolgen, da dieses die Kriterien für akkreditierte Vertreter und Zahlungsmodalitäten festlegen wird.
Warum das wichtig ist: Italienische Konsulate weltweit nutzen die RVA als humanitäre Alternative zur Zwangsrückführung, vor allem für Arbeitnehmer mit abgelaufenen Aufenthaltstiteln. Durch die Ausweitung der Berechtigten – nun auch Berater, NGOs und Sozialgenossenschaften – und die frühere Auszahlung der Gebühren will die Regierung die Antragsbearbeitung beschleunigen und zugleich Vorwürfe vermeiden, Anwälte würden für die Förderung von Ausreisen belohnt.
Für globale Mobilitätsteams ist die Änderung zweischneidig. Einerseits profitieren Mitarbeitende, die sich freiwillig zur Rückkehr entscheiden – etwa nach einer Kündigung – von mehr Beratungsangeboten und schnelleren Entscheidungen. Andererseits signalisiert das Dekret, dass Rom mit einer höheren Inanspruchnahme der RVA rechnet; Unternehmen, die Aufenthaltstitel sponsern, müssen daher die Gründe dokumentieren, wenn sie stattdessen eine Statusregularisierung bevorzugen. Unterlassen sie dies, droht eine Prüfung im Rahmen der verschärften „Verfahrensmissbrauch“-Klauseln des Gesetzes 54/2026.
Nächste Schritte: Das Dekret 55/2026 trat am 25. April in Kraft und muss innerhalb von 60 Tagen in Gesetzesform umgesetzt werden. Mobility-Berater sollten die Umsetzung durch das Innenministerium genau verfolgen, da dieses die Kriterien für akkreditierte Vertreter und Zahlungsmodalitäten festlegen wird.
Quelle: QuiNews/Italpress
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