
Das österreichische Außenministerium hat seine Länderinformationen für Usbekistan aktualisiert und mit dem Stichtag 30. April 2026 versehen. Die Sicherheitseinstufung bleibt auf Stufe 2, jedoch wurden die Einreisebestimmungen erweitert: Es gibt nun klare Hinweise zu Registrierungsregeln, Öffnungszeiten der Landgrenzen und dem Status der österreichischen elektronischen Personalausweise, die von den usbekischen Behörden noch nicht anerkannt werden.
Der Zeitpunkt der Aktualisierung ist bemerkenswert: Nur einen Tag zuvor hatte Wien das bevorstehende Mobilitätsabkommen mit Taschkent angekündigt. Konsularbeamte betonen, dass es sich um eine routinemäßige Aktualisierung handelt, weisen aber auch darauf hin, dass der verstärkte Charterverkehr im Zusammenhang mit Abschiebungen zu „operativen Reibungen“ am Internationalen Flughafen Taschkent führen könnte.
Österreichische Staatsbürger werden daher dringend gebeten, gedruckte Hotelregistrierungen mitzuführen und Reisen über Land in Grenznähe zu Afghanistan zu vermeiden. Für Mobilitätsmanager ergeben sich daraus klare praktische Konsequenzen: Mitarbeiter auf Kurzzeitaufenthalten müssen sich innerhalb von drei Tagen bei der Polizei registrieren – dies wird meist vom Hotel übernommen, kann in Serviced Apartments jedoch übersehen werden. Das Fehlen der Registrierungsbestätigung kann zu Ausreiseverzögerungen oder Bußgeldern führen.
Das Ministerium erinnert außerdem daran, dass die visafreie Einreise auf 30 Tage begrenzt ist; Überschreitungen werden sanktioniert und können zukünftige Schengen-Visumanträge erschweren.
Obwohl die Sicherheitsstufe unverändert bleibt, haben Versicherer und Sicherheitsdienstleister, die mit österreichischen Unternehmen zusammenarbeiten, begonnen, Evakuierungspläne zu überprüfen. Die konsularische Unterstützung in Usbekistan wird als „sehr eingeschränkt“ eingeschätzt. Unternehmen, die Ingenieure zu Energie- oder Bahnmodernisierungsprojekten entsenden, sollten sicherstellen, dass ihre Fürsorgepflichten aktuell sind und die Reisenden in der Auslandsregister-App des Außenministeriums angemeldet sind.
Der Zeitpunkt der Aktualisierung ist bemerkenswert: Nur einen Tag zuvor hatte Wien das bevorstehende Mobilitätsabkommen mit Taschkent angekündigt. Konsularbeamte betonen, dass es sich um eine routinemäßige Aktualisierung handelt, weisen aber auch darauf hin, dass der verstärkte Charterverkehr im Zusammenhang mit Abschiebungen zu „operativen Reibungen“ am Internationalen Flughafen Taschkent führen könnte.
Österreichische Staatsbürger werden daher dringend gebeten, gedruckte Hotelregistrierungen mitzuführen und Reisen über Land in Grenznähe zu Afghanistan zu vermeiden. Für Mobilitätsmanager ergeben sich daraus klare praktische Konsequenzen: Mitarbeiter auf Kurzzeitaufenthalten müssen sich innerhalb von drei Tagen bei der Polizei registrieren – dies wird meist vom Hotel übernommen, kann in Serviced Apartments jedoch übersehen werden. Das Fehlen der Registrierungsbestätigung kann zu Ausreiseverzögerungen oder Bußgeldern führen.
Das Ministerium erinnert außerdem daran, dass die visafreie Einreise auf 30 Tage begrenzt ist; Überschreitungen werden sanktioniert und können zukünftige Schengen-Visumanträge erschweren.
Obwohl die Sicherheitsstufe unverändert bleibt, haben Versicherer und Sicherheitsdienstleister, die mit österreichischen Unternehmen zusammenarbeiten, begonnen, Evakuierungspläne zu überprüfen. Die konsularische Unterstützung in Usbekistan wird als „sehr eingeschränkt“ eingeschätzt. Unternehmen, die Ingenieure zu Energie- oder Bahnmodernisierungsprojekten entsenden, sollten sicherstellen, dass ihre Fürsorgepflichten aktuell sind und die Reisenden in der Auslandsregister-App des Außenministeriums angemeldet sind.