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EU-Mercosur-Abkommen tritt vorläufig in Kraft und eröffnet neue Mobilitätswege für österreichische Unternehmen

Mai 1, 2026
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EU-Mercosur-Abkommen tritt vorläufig in Kraft und eröffnet neue Mobilitätswege für österreichische Unternehmen
Ab dem 1. Mai tritt das vorläufige Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur-Block (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) in Kraft. Obwohl es vor allem als Zollsenkungsabkommen beworben wird – 91 % der Zölle auf den jährlich 1,9 Milliarden Euro umfassenden Handel zwischen Österreich und Mercosur entfallen über Nacht – enthält es auch ein eigenes Mobilitätskapitel, das kurzfristige Geschäftsreisen erleichtert. Österreichische Führungskräfte, die Messen besuchen oder After-Sales-Installationen in São Paulo oder Montevideo durchführen, profitieren von vereinfachten visafreien Listen, gegenseitiger Anerkennung von APEC-ähnlichen Trusted-Traveller-Karten und einer 90-Tage-Genehmigung für „vertragliche Dienstleister“. Das Abkommen verpflichtet die Mercosur-Staaten, innerhalb von sechs Monaten transparente, englischsprachige Visaverfahren zu veröffentlichen und EU-Technikexperten Langzeit-Mehrfacheinreisevisa innerhalb von fünf Arbeitstagen auszustellen. Für österreichische Multis aus den Bereichen Maschinenbau, Lebensmittelverarbeitung und Umwelttechnik kommt das Abkommen zum richtigen Zeitpunkt: Brasilien richtet im dritten Quartal zwei große Industrieausstellungen aus, und Reiseverantwortliche können Einsätze nun ohne die bisher üblichen zwei- bis dreiwöchigen konsularischen Vorlaufzeiten planen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) schätzt, dass die Bürokratieerleichterungen bei Personaleinsätzen den Exporteuren jährlich bis zu 6 Millionen Euro an Legalisierungs- und Kurierkosten einsparen könnten. Unternehmen sollten jedoch die lokale Umsetzung genau beobachten. Gewerkschaften in Argentinien warnen, dass die Regelungen für Dienstleister heimische Arbeitsplätze gefährden könnten, was das Risiko von administrativen Verzögerungen erhöht. Compliance-Teams wird daher empfohlen, Einladungsschreiben aufzubewahren und die Webseiten der Konsulate in den ersten Monaten der Anwendung auf mögliche Kontingentbeschränkungen oder Terminengpässe zu überwachen.
Quelle: European Commission Representation in Austria

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