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Österreich ebnet den Weg für Abschiebungsabkommen mit Usbekistan

Mai 1, 2026
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Österreich ebnet den Weg für Abschiebungsabkommen mit Usbekistan
Der österreichische Ministerrat hat grünes Licht für ein weitreichendes Mobilitätsabkommen mit Usbekistan gegeben, das am 7. Mai in Taschkent unterzeichnet wird. Das von Innenminister Gerhard Karner und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger vorangetriebene Abkommen soll Abschiebungen beschleunigen und verlässlicher machen, indem österreichischen Behörden erlaubt wird, Usbekistan als Transitdrehscheibe für Charterflüge mit abgelehnten Asylbewerbern – vor allem Afghanen und Syrern – in ihre Herkunftsländer zu nutzen.

Im Rahmen des Abkommens werden Wien und Taschkent zudem die Zusammenarbeit bei Grenzmanagement, der Erkennung von Dokumentenfälschungen und dem Abbau von Schmuggelnetzwerken intensivieren. Laut Regierungsvorlagen werden usbekische Verbindungsoffiziere in die österreichische Bundespolizei eingebunden, um Identitätsprüfungen zu beschleunigen, während österreichische Experten usbekische Grenzbeamte in biometrischen Erfassungstechniken schulen.

Österreich ebnet den Weg für Abschiebungsabkommen mit Usbekistan


Das Abkommen ähnelt den bereits mit Serbien und Marokko geschlossenen „Migrationspartnerschaften“ und steht im Kontext des neuen EU-Migrations- und Asylpakts, der ausdrücklich bilaterale Rückführungsvereinbarungen mit Drittstaaten fördert. Berater für Arbeitsmigration sehen als unmittelbare Folge für Arbeitgeber eine höhere Planbarkeit, wenn Mitarbeitende ihren Schutzstatus verlieren: Statt in der Schwebe zu bleiben, werden negative Entscheidungen nun voraussichtlich innerhalb weniger Wochen vollzogen. Multinationale Unternehmen, die auf Talente aus Flüchtlingspools setzen, überprüfen daher ihre Personalstrategien, um sicherzustellen, dass Arbeitserlaubnisse und interne Mobilitätsplanung nicht von einem geduldeten Aufenthalt abhängen.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Abkommen, da es Verantwortung an ein Land mit fragwürdiger Menschenrechtsbilanz auslagert. Die Regierung entgegnet, dass das Abkommen auch „legale Wege“ vorsieht, darunter Pilotprogramme für usbekische Absolventen und Fachkräfte, die kurzfristige Einsätze in Österreich ermöglichen sollen. Details zu Kontingenten und Antragsverfahren werden für Sommer 2026 erwartet.

Für Mobility-Manager in Unternehmen ist die zentrale Botschaft klar: Abschiebungen werden schneller vollzogen, gleichzeitig könnten sich neue Talentkanäle öffnen, sobald der politische Fokus von der Durchsetzung hin zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit wechselt.
Quelle: Kursiv Media / Austrian Federal Chancellery / Kurier

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