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15 % der Flüge gestrichen: Streik des Personals am Pariser Flughafen CDG am 2. Mai

Mai 1, 2026
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15 % der Flüge gestrichen: Streik des Personals am Pariser Flughafen CDG am 2. Mai
Der Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle wird am Samstag, den 2. Mai, nur eingeschränkt betrieben, da die Gewerkschaften zu einem halbtägigen Streik von 07:00 bis 13:00 Uhr aufgerufen haben. Die französische Luftfahrtbehörde hat Fluggesellschaften mit sieben oder mehr Starts und Landungen in diesem Zeitraum angewiesen, 15 % ihrer Flüge zu streichen. Bodenabfertigungsteams warnen, dass sich verbleibende Verspätungen bis in den Nachmittag hinein auswirken könnten, da Flugzeuge und Crews umdisponiert werden. Der Streik – von der Unternehmensreisefirma NHE Travel als „Level 3“-Arbeitskampf eingestuft – dreht sich um Überstundenvergütung und flexible Dienstpläne. Obwohl zeitlich begrenzt, trifft der Ausstand das erste Wochenende der Maifeiertage in Frankreich, eine traditionell stark frequentierte Zeit für Freizeit- und Geschäftsreisen. Geschäftsreisende, die über das Drehkreuz CDG umsteigen, könnten Anschlussflüge verpassen, während zeitkritische Fracht möglicherweise über Amsterdam oder Frankfurt umgeleitet wird. Reiseverantwortliche sollten heute die Fluggesellschaften kontaktieren, um Umbuchungsoptionen zu klären, und Reisende dazu anhalten, mobile Push-Benachrichtigungen im Auge zu behalten. Erfahrungen aus früheren Streiks an französischen Flughäfen zeigen, dass sich die Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen selbst bei nicht betroffenen Abflügen verdoppeln können, da Personal umverteilt wird. Unternehmen mit Mitarbeitern, die mit kurzfristigen Business-Visitor-Visa reisen, sollten etwaige streikbedingte Aufenthaltsüberschreitungen dokumentieren, um Verstöße gegen Aufenthaltsbestimmungen zu vermeiden. Langfristig verdeutlicht der Vorfall die Fragilität des französischen Arbeitsumfelds vor der geschäftigen Sommersaison und der schrittweisen Einführung des EES. Mobility-Verantwortliche sollten alternative Routen über Lyon oder Brüssel in ihre Notfallpläne aufnehmen und die Höhere-Gewalt-Klauseln in ihren Reiseversicherungen überprüfen.
Quelle: NHE Travel – Travel Alert

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