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Innenminister warnt Senat: Frankreich muss EU-Migrationspakt beschleunigen oder droht „rechtliches Vakuum“

Apr. 30, 2026
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Innenminister warnt Senat: Frankreich muss EU-Migrationspakt beschleunigen oder droht „rechtliches Vakuum“
Am 29. April trat Innenminister Laurent Nuñez vor den Rechtsausschuss des Senats und sendete eine klare Botschaft: Wenn Frankreich den Europäischen Pakt für Migration und Asyl nicht bis zum 12. Juni 2026 umsetzt, droht den Grenzbehörden der Verlust wichtiger rechtlicher Instrumente. Der umfassende Pakt – bestehend aus neun Verordnungen und einer Richtlinie – reformiert die Verfahren zur Kontrolle, Inhaftierung und Rückführung in der gesamten EU. Da die Regierung im Nationalparlament keine stabile Mehrheit hat, plant Nuñez, sich außergewöhnliche Befugnisse zur Gesetzgebung per Verordnung zu sichern. Die Senatoren zeigten sich skeptisch gegenüber diesem Vorhaben, da das Oberhaus traditionell Vorbehalte gegen Exekutivdekrete hat. Nuñez betonte jedoch, dass die Zeit drängt: „40 Prozent des Ausländer- und Asylrechts werden nicht mehr mit EU-Recht übereinstimmen“, warnte er. Ohne Anpassung könnte Frankreich gezwungen sein, praktisch alle an den Außengrenzen – etwa an den Flughäfen Charles de Gaulle und Orly – eintreffenden Antragsteller aufzunehmen, bis deren individuelle Asylverfahren abgeschlossen sind.

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Wesentliche Auswirkungen für die Mobilität von Fachkräften sind unter anderem eine neue 12-wöchige Grenzverfahrenszone für Staatsangehörige „sicherer“ Herkunftsländer, eine EU-weite Inhaftierungskapazität von 30.000 Plätzen (davon 615 in Frankreich) sowie der Austausch biometrischer Daten, der in das kürzlich aktivierte Ein- und Ausreisesystem integriert wird. Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, müssen mit strengeren Dokumentenkontrollen bei der Ankunft und möglicherweise längeren Bearbeitungszeiten für Familienzusammenführungsvisa rechnen, während die Präfekturen ihre Abläufe anpassen.

Nuñez bestätigte zudem, dass Frankreich aus verfassungsrechtlichen Gründen teilweise von der „sicheren Drittstaaten“-Regelung des Pakts abweichen wird, um individuelle Asylprüfungen zu gewährleisten. Gleichzeitig werden digitale Fallmanagementsysteme und zusätzliche Einstellungen bei der Grenzpolizei mit beschleunigtem Zeitplan vorangetrieben, was darauf hindeutet, dass operative Änderungen bereits vor der vollständigen gesetzlichen Ratifizierung umgesetzt werden. Verantwortliche für globale Mobilität sollten die parlamentarischen Termine genau verfolgen. Sollten die Verordnungen wie geplant erlassen werden, könnten bereits im Juli Durchführungsverordnungen erscheinen, die Haftregeln, Fristen für Rechtsmittel und Arbeitgeberpflichten zur Überprüfung des Aufenthaltsstatus verändern. Eine frühzeitige Abstimmung mit Migrationsrechtsexperten ist unerlässlich, um unbeabsichtigte Verstöße während der Übergangsphase zu vermeiden.
Quelle: Public Sénat

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