
Ein am 14. April von Jordan Bardella, dem Vorsitzenden des französischen Rechtsextremen Rassemblement National, verbreiteter Social-Media-Beitrag behauptete, Spaniens geplante Amnestie für rund 500.000 undokumentierte Migranten würde den Begünstigten automatisch das Recht geben, nach Frankreich zu reisen und sich dort niederzulassen. Innerhalb weniger Stunden wurde der Beitrag tausendfach geteilt und in mehreren politischen Talkshows aufgegriffen, was die öffentliche Sorge über sogenannte „sekundäre Wanderungsbewegungen“ im Schengen-Raum anheizte. Euronews befragte Rechtsexperten, EU-Beamte und Migrationsanwälte, um die Behauptung zu prüfen. Alle waren sich einig, dass das spanische Regularisierungsprogramm (das sich noch vor den Cortes befindet) erfolgreichen Antragstellern zwar eine Aufenthaltserlaubnis und die Möglichkeit zur Arbeit in Spanien gewährt, jedoch keine langfristigen Mobilitätsrechte in einem anderen Mitgliedstaat verleiht. Nach der Richtlinie 2004/38 dürfen Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis eines EU-Landes sich bis zu 90 Tage innerhalb eines rollierenden 180-Tage-Zeitraums in anderen Schengen-Staaten aufhalten, müssen jedoch eine Arbeitserlaubnis oder ein Langzeitvisum beantragen, wenn sie dort leben oder arbeiten wollen. Frankreich verlangt seinerseits einen Antrag bei der OFII und den Präfekturbehörden, der durch einen Arbeitsvertrag mit entsprechenden Gehaltsgrenzen untermauert sein muss. Die Faktenprüfung weist zudem darauf hin, dass der spanische Gesetzentwurf ausdrücklich den automatischen Zugang zu Sozialleistungen außerhalb Spaniens ausschließt. Die Innenministerien Spaniens und Frankreichs bestätigten gegenüber Euronews, dass keine Klausel existiert, die geltende Schengen- oder nationale Regelungen außer Kraft setzt. „Die Regularisierung ist keine Hintertür in das französische Sozialsystem“, erklärte ein französischer Beamter. Warum ist das für Unternehmen relevant? Mobilitätsteams in Unternehmen hatten bereits interne Anfragen von Managern erhalten, die befürchteten, ein plötzlicher Zustrom neu dokumentierter Arbeitskräfte könnte die Arbeitsmarktplanung erschweren oder die Gehaltsbenchmarking in Grenzregionen beeinflussen. Die Klarstellung beruhigt Personalabteilungen, dass die bestehenden Regeln für entsandte Arbeitnehmer und innergemeinschaftliche Versetzungen unverändert bleiben. Französische Arbeitgeber, die Talente mit Wohnsitz in Spanien einstellen, müssen weiterhin das France-Visas-Verfahren durchlaufen und eine Arbeitserlaubnis einholen. Über das unmittelbare Gerücht hinaus zeigt der Vorfall, wie schnell Fehlinformationen über Migration sich verbreiten und die öffentliche Debatte vor der Präsidentschaftswahl 2027 in Frankreich prägen können. Mobilitätsfachleuten wird empfohlen, die politische Rhetorik genau zu beobachten, da Vorschläge zur Verschärfung der Freizügigkeitsregeln im Gesetzgebungsverfahren wieder auftauchen könnten.
Quelle: Euronews
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