
Ein landesweiter Wetterhinweis, der am Sonntag, den 3. Mai um 06:00 Uhr herausgegeben wurde, setzte 59 französische Départements auf „gelbe Warnstufe“ wegen schwerer Gewitter, Starkregen und Böen bis zu 80 km/h. Die instabile Front zieht diagonal von der Atlantikküste in Richtung Île-de-France, wobei heute Nachmittag die heftigsten Gewitterzellen entlang des Korridors Nantes–Tours–Paris erwartet werden. Infrastrukturbetreiber reagierten schnell: Paris-Aéroport aktivierte das Protokoll für nasse Start- und Landebahnen und verlängerte den Abstand zwischen Flugzeugen um 20 % an Orly und Charles-de-Gaulle bis mindestens 21:00 Uhr, was zu Verzögerungen im Kurzstreckenverkehr führen könnte. Die SNCF gab eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Hochgeschwindigkeitsabschnitt Tours-Orléans heraus, wo bereits Verzögerungen von bis zu 60 Minuten auftreten. Die Fernbusanbieter FlixBus und BlaBlaCar Bus erlauben kostenlose Umbuchungen für Fahrten, die im Südwesten starten. Für Geschäftsreisende ist das Timing ungünstig: Am Montag, den 4. Mai, beginnt die „Semaine de la mobilité“ mit Messen in Paris und Lyon, zu denen zahlreiche Delegierte anreisen. Die Veranstalter der SITL-Logistikmesse in Villepinte teilten den Ausstellern mit, dass sie höhere Gewalt anerkennen, falls Flüge ausfallen, jedoch eine schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaften verlangen. Die Warnstufe ist die zweittiefste auf der vierstufigen Skala von Météo-France, doch frühere Erfahrungen zeigen, dass gelbe Warnungen dennoch örtlich zu Sturzfluten und Straßensperrungen führen können. Unternehmen mit Mitarbeitern, die zwischen regionalen Standorten unterwegs sind, wird geraten, stark überflutungsgefährdete Nebenstraßen zu meiden. Die Sturmfront soll über Nacht nach Belgien weiterziehen, doch die Wettervorhersage warnt vor einem neuen atlantischen Tief am Mittwoch. Mobilitätsteams sollten Notfall-Hoteloptionen in der Nähe der Pariser Verkehrsknotenpunkte bereithalten und Mitarbeiter daran erinnern, Bordkarten zu fotografieren, um bei wetterbedingten Verspätungen EU-261-Ansprüche geltend machen zu können.
Quelle: Planet.fr
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