
Französische Geschäftsreisende stehen vor neuen Turbulenzen im Frühling: Die Fluglotsengewerkschaft SNCTA hat am 23. April einen Streik angekündigt, der das lange Wochenende zum Tag des Sieges (9.–11. Mai) sowie die Feiertagswoche zu Christi Himmelfahrt (14.–17. Mai) betrifft. Sollte der Streik stattfinden, wird die Direction Générale de l’Aviation Civile (DGAC) voraussichtlich anordnen, bis zu 75 % der Abflüge vom Flughafen Paris-Orly und 65 % vom Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle zu streichen – ähnlich wie bei den Ausständen im vergangenen Sommer.
Der Konflikt dreht sich um eine umstrittene Umstrukturierung der französischen Flugsicherungsbehörde sowie eine Forderung nach einer Gehaltsanpassung von 25 %, um die vier Jahre hohe Inflation auszugleichen. Die Schlichtungsgespräche sind diese Woche offiziell gescheitert, woraufhin die SNCTA die gesetzliche 15-tägige Streikankündigungsfrist aktiviert hat. Die Gewerkschaft will die Ankündigung nur zurückziehen, wenn „glaubwürdige Schutzmaßnahmen“ für die betroffenen Mitarbeiter vereinbart werden.
Flugausfälle aufgrund von Fluglotsenstreiks gelten nach der EU-Verordnung 261/2004 als „außergewöhnliche Umstände“. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften zwar für Betreuung und Umbuchungen sorgen müssen, aber keine Entschädigungen zahlen. Geschäftsreisende sollten sich daher auf schnelle Umbuchungen konzentrieren, statt auf Entschädigungszahlungen zu hoffen. Erfahrungen zeigen, dass Kurzstreckenstreichungen oft zu verpassten Langstreckenanschlüssen führen. Multinationale Unternehmen mit zeitkritischen Reisen sollten daher alternative Routen über Bahnverbindungen wie Eurostar oder TGV-Lyria prüfen oder Meetings vorsorglich online abhalten.
Für Mobility- und Relocation-Teams kommt der Streik zur denkbar ungünstigsten Zeit: Die beiden Feiertagsperioden sind Hauptzeiten für den Wechsel von Expatriates, da Familien vor dem Schuljahresende im Juni umziehen. Relocation-Dienstleister warnen bereits, dass temporäre Unterkünfte und Mietwagen in Paris und Lyon für die betroffenen Tage nahezu ausgebucht sind. Versicherer weisen zudem darauf hin, dass nur Policen, die vor dem 23. April abgeschlossen wurden, streikbedingte Kosten abdecken.
Der Konflikt dreht sich um eine umstrittene Umstrukturierung der französischen Flugsicherungsbehörde sowie eine Forderung nach einer Gehaltsanpassung von 25 %, um die vier Jahre hohe Inflation auszugleichen. Die Schlichtungsgespräche sind diese Woche offiziell gescheitert, woraufhin die SNCTA die gesetzliche 15-tägige Streikankündigungsfrist aktiviert hat. Die Gewerkschaft will die Ankündigung nur zurückziehen, wenn „glaubwürdige Schutzmaßnahmen“ für die betroffenen Mitarbeiter vereinbart werden.
Flugausfälle aufgrund von Fluglotsenstreiks gelten nach der EU-Verordnung 261/2004 als „außergewöhnliche Umstände“. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften zwar für Betreuung und Umbuchungen sorgen müssen, aber keine Entschädigungen zahlen. Geschäftsreisende sollten sich daher auf schnelle Umbuchungen konzentrieren, statt auf Entschädigungszahlungen zu hoffen. Erfahrungen zeigen, dass Kurzstreckenstreichungen oft zu verpassten Langstreckenanschlüssen führen. Multinationale Unternehmen mit zeitkritischen Reisen sollten daher alternative Routen über Bahnverbindungen wie Eurostar oder TGV-Lyria prüfen oder Meetings vorsorglich online abhalten.
Für Mobility- und Relocation-Teams kommt der Streik zur denkbar ungünstigsten Zeit: Die beiden Feiertagsperioden sind Hauptzeiten für den Wechsel von Expatriates, da Familien vor dem Schuljahresende im Juni umziehen. Relocation-Dienstleister warnen bereits, dass temporäre Unterkünfte und Mietwagen in Paris und Lyon für die betroffenen Tage nahezu ausgebucht sind. Versicherer weisen zudem darauf hin, dass nur Policen, die vor dem 23. April abgeschlossen wurden, streikbedingte Kosten abdecken.
Quelle: Pixidia
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