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Gebühren für Aufenthaltserlaubnis und Einbürgerung steigen ab 1. Mai 2026 deutlich an

Mai 6, 2026
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Gebühren für Aufenthaltserlaubnis und Einbürgerung steigen ab 1. Mai 2026 deutlich an
Ab dem 1. Mai 2026 steigen die Gebühren für die Steuerstempel, die fast jeder französischen Einwanderungsantrag begleiten, laut einem Bericht von FrenchEntrée vom 5. Mai um 33 % bis 355 %. Der Standardstempel für die erstmalige Ausstellung einer befristeten oder mehrjährigen Aufenthaltskarte (carte de séjour) kostet nun 350 € statt bisher 225 €, während die Verlängerungen auf 250 € ansteigen. Ermäßigte Tarife für Studierende, Saisonarbeiter und Au-pairs verdoppeln sich auf 150 € bei der Erstausstellung und 100 € bei der Verlängerung. Die größte Erhöhung betrifft die Einbürgerung: Die Gebühr für einen „décret“-Antrag steigt von 55 € auf 255 €. Auch die Validierung eines Langzeitvisums als Aufenthaltstitel (VLS-TS) wird teurer und kostet nach Abschluss der Online-Formalitäten nun 200 €. Die Änderungen basieren auf dem Finanzgesetz 2025, das Migranten stärker an den Verwaltungskosten beteiligen und die Digitalisierung des ANEF-Onlineportals finanzieren soll. Eine Übergangsfrist gibt es nicht – Anträge ab dem 1. Mai müssen den höheren Betrag enthalten, sonst droht die Ablehnung. Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter einstellen, sollten ihre Umzugskosten sofort anpassen, betroffene Mitarbeitende informieren und sicherstellen, dass die Beschaffungsteams bei der Terminbuchung in der Präfektur die korrekten neuen Steuerstempel (timbres fiscaux) bestellen.
Quelle: FrenchEntrée

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