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Frankreich erlässt Verordnung zur Präzisierung der EU-Blue-Card-Regeln und verschärft die Anforderungen für Arbeitgeber

Apr. 28, 2026
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Frankreich erlässt Verordnung zur Präzisierung der EU-Blue-Card-Regeln und verschärft die Anforderungen für Arbeitgeber
Ein im Journal Officiel am 24. April veröffentlichter und von der Revue Fiduciaire am 27. April analysierter Erlass klärt mehrere Aspekte des EU-Blauen-Karte-Programms, das in französisches Recht umgesetzt wurde. Wichtige Erkenntnisse: (1) Die Mindestbruttogehaltsschwelle bleibt bei 1,2-fachem Durchschnittslohn, wobei die genauen Zahlen künftig durch eine jährliche Verordnung festgelegt werden; (2) Antragsteller, die vom Studentenstatus wechseln, profitieren nun von einer vereinfachten Arbeitserlaubnisbefreiung; (3) Inhaber, die ihre Stelle verlieren, müssen sich innerhalb eines Monats bei Pôle Emploi anmelden, um ihr Aufenthaltsrecht zu sichern; und (4) die Präfekturen erhalten die Befugnis, vor Ausstellung oder Verlängerung der Karte zu prüfen, ob der Arbeitgeber arbeitsrechtlichen Sanktionen unterliegt. Die Blaue Karte, die EU-weit unter der Richtlinie 2021/1883 neu aufgelegt wurde, gilt in Frankreich als bevorzugter Weg für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige. Durch strengere Kontrollen und Fristen soll Missbrauch verhindert und gleichzeitig die Mobilität legitimer Fachkräfte erleichtert werden. Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem eine verfahrensrechtliche Herausforderung: Personalabteilungen müssen sicherstellen, dass keine disziplinarischen oder illegalen Arbeitsvorwürfe gegen das Unternehmen bestehen, bevor sie eine Blaue Karte beantragen, andernfalls droht eine Ablehnung. Zudem sind Änderungen der Arbeitsbedingungen, die Gehaltsschwellen beeinflussen könnten, innerhalb von drei Monaten den Behörden zu melden. Mobilitätsexperten begrüßen den neuen Weg vom Studentenstatus zur Blauen Karte, der helfen könnte, ausländische Absolventen französischer Universitäten in MINT-Fächern zu halten. Die Regel zur Arbeitslosenanmeldung könnte jedoch einige Entsandte überraschen, wenn ein Projekt abrupt endet. Berater empfehlen daher, eine „Offboarding“-Checkliste zu integrieren, die die Anmeldung bei Pôle Emploi und die Sicherstellung der Krankenversicherung umfasst. Der Erlass ist Teil einer umfassenderen EU-Initiative zur Förderung der Arbeitsmobilität bei gleichzeitiger Absicherung der lokalen Arbeitsmärkte. Frankreich stellte 2025 rund 8.500 Blaue Karten aus, ein Plus von 34 % gegenüber dem Vorjahr, wobei IT-Ingenieure, Datenwissenschaftler und Gesundheitsmanager die größten Gruppen bilden. Das Innenministerium rechnet für 2026 mit über 10.000 ausgestellten Karten. Multinationale Unternehmen sollten ihre Einwanderungshandbücher aktualisieren und mit Rechtsberatern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Vergütungspakete die bald veröffentlichten Mindestanforderungen für 2026 erfüllen – voraussichtlich rund 59.000 € Bruttojahresgehalt. Andernfalls könnten sich die Einstellungsvorgänge verzögern oder Prüfungen ausgelöst werden.
Quelle: Revue Fiduciaire

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