
Ein am 5. Mai 2026 im französischen Amtsblatt veröffentlichter Erlass (Dekret 2026-338) vervollständigt das Gesetzespaket, das den automatischen Zugang zur französischen Staatsangehörigkeit für in Mayotte geborene Kinder einschränkt. Nach den neuen Bestimmungen müssen **beide** Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Jahr legal im Land gelebt haben – zuvor reichten drei Monate und nur ein Elternteil aus. Die Maßnahme folgt einem Gesetz von 2025, das die irreguläre Migration in das Indische Ozean-Departement eindämmen soll, dessen Bevölkerung sich in 70 Jahren durch grenzüberschreitende Geburten ver14-facht hat. Eine begleitende ministerielle Anordnung aktualisiert die Liste der Aufenthaltsdokumente, die Eltern vorlegen können, und ergänzt sie um mehrjährige Saisonarbeiterkarten und EU-Familienkarten, während für den Identitätsnachweis biometrische Reisepässe vorgeschrieben werden. Das Innenministerium argumentiert, die verschärften Bedingungen würden „Geburtstourismus“ eindämmen und den Druck auf soziale Dienste verringern. Kritiker bemängeln, dass dadurch ein zweistufiges Staatsangehörigkeitssystem innerhalb des französischen Hoheitsgebiets entstehe und die Gefahr der Staatenlosigkeit bestehe, falls Eltern den legalen Status nicht über das gesamte Jahr aufrechterhalten können. Weltweit tätige Arbeitgeber mit Standorten in Mayotte oder den benachbarten Komoren sollten beachten, dass Mitarbeiter mit kurzfristigen Aufenthaltsgenehmigungen die Kontinuitätsanforderung bei einer Geburt während des Einsatzes künftig nicht mehr erfüllen. Personalabteilungen müssen ihre Familienplanungsberatung überprüfen und gegebenenfalls frühere oder alternative Regularisierungswege organisieren.
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