
Die Europäische Kommission hat am 4. Mai den Schengen-Staaten erlaubt, bei übermäßigen Wartezeiten an den Außengrenzen vorübergehend auf die verpflichtende Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtserkennung zu verzichten. Diese Ausnahmeregelung folgt auf Berichte über stundenlange Warteschlangen seit der vollständigen Inbetriebnahme des Ein- und Ausreisesystems (EES) am 10. April. Im Rahmen des sogenannten „Flex-Modus“ dürfen Grenzbeamte an den Flughäfen Zürich und Genf während Spitzenzeiten wieder manuell Reisepässe abstempeln, sofern die Flugdaten (API/PNR) weiterhin übermittelt werden und die zentrale EES-Datenbank aktiv bleibt. Irland und Zypern, die nicht zum Schengen-Raum gehören, sind davon nicht betroffen. Brüssel wird die Situation wöchentlich überprüfen und kann die vollständige biometrische Kontrolle bei Bedarf kurzfristig wieder einführen. Reiseberatungen empfehlen, für Anschlussflüge mindestens 30 Minuten mehr einzuplanen, bis sich die Abläufe eingespielt haben, und warnen, dass manuelle Stempel die Berechnung der Aufenthaltsdauer für Vielreisende erschweren könnten: Die Aufenthalte werden zwar weiterhin elektronisch erfasst, doch liegt es an den Reisenden, bei unklaren Stempeln die legale Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Die Entlastung verschafft den Schweizer Flughäfen Zeit, bis Oktober 2026 die Installation von 250 zusätzlichen biometrischen Kiosken abzuschließen – rechtzeitig vor dem Start der separaten ETIAS-Reisegenehmigung. Unternehmen sollten ihre Reiserichtlinien anpassen, um mögliche manuelle Kontrollen zu berücksichtigen, und ihre Mitarbeiter daran erinnern, Bordkarten als Nachweis für Schengen-Einreisedaten aufzubewahren. Fluggesellschaften befürchten, dass bei anhaltendem Personalmangel in der Sommer-Hauptreisezeit die Kommission erneut Slot-Beschränkungen verhängen könnte, ähnlich wie während des Chaos nach der Pandemie 2022, was zu Flugplankürzungen führen könnte.
Quelle: Sada Elbalad