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In Mayotte treten strengere Jus-Soli-Regeln in Kraft: Beide Elternteile müssen nun legal ansässig sein

Mai 6, 2026
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In Mayotte treten strengere Jus-Soli-Regeln in Kraft: Beide Elternteile müssen nun legal ansässig sein
Am 6. Mai trat ein Dekret zur Umsetzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2025 in Mayotte in Kraft, das die automatische französische Staatsbürgerschaft für auf der Insel geborene Kinder beendet, sofern nicht beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Jahr legal in Frankreich gelebt haben. Bisher genügte es, wenn ein Elternteil drei Monate rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen konnte. Die Änderung reagiert auf den anhaltenden Migrationsdruck im Indischen Ozean-Departement, wo fast die Hälfte der Bevölkerung ausländisch ist und die Entbindungsstationen eine Rekordnachfrage verzeichnen. Befürworter, darunter die Regierung und der Rassemblement National, argumentieren, dass die strengeren Bedingungen sogenanntem „Geburtstourismus“ aus den benachbarten Komoren und Madagaskar entgegenwirken sollen. Zivilgesellschaftliche Gruppen und linke Abgeordnete kritisieren die Maßnahme als Verletzung der Gleichbehandlung zwischen französischen Gebieten und warnen vor einem Anstieg staatenloser Kinder. Für Fachleute im Bereich globale Mobilität betrifft die Reform vor allem Mitarbeiter französischer Unternehmen, die nach Mayotte versetzt werden und deren nicht-EU-Partnerinnen schwanger sind: Beide Erwachsene müssen nun durchgehend legalen Status für ein volles Jahr nachweisen, um die Staatsbürgerschaft des Kindes bei der Geburt zu sichern. Arbeitgeber sollten die Gültigkeit der Aufenthaltstitel rechtzeitig vor dem erwarteten Geburtstermin prüfen und sich auf längere Familienzusammenführungsprozesse einstellen, falls die neuen Kriterien nicht erfüllt werden. Der Staatsrat wurde gebeten zu prüfen, ob die Regelung mit internationalen Kinderrechtskonventionen vereinbar ist, eine Aussetzung wurde jedoch nicht angeordnet.
Quelle: Le Parisien (with AFP)

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