
Nach monatelangen parlamentarischen Auseinandersetzungen hat die französische Nationalversammlung am späten 5. Mai die Verlängerung der administrativen Haft für undokumentierte Ausländer, die als „reale, gegenwärtige und besonders schwere“ Bedrohung der öffentlichen Ordnung eingestuft werden, auf bis zu 210 Tage beschlossen. Der Gesetzentwurf – mit 345 zu 177 Stimmen angenommen – verdreifacht die bisherige Höchstdauer von 90 Tagen (bzw. 180 Tage für verurteilte Terroristen) und belebt eine Maßnahme wieder, die der Verfassungsrat im vergangenen Sommer wegen fehlender Verhältnismäßigkeit gekippt hatte. Befürworter, angeführt vom Renaissance-Abgeordneten Charles Rodwell und unterstützt vom Innenministerium, argumentieren, dass die längere Haftzeit Polizei und Präfekturen mehr Zeit gibt, konsularische Reisedokumente zu beschaffen und Abschiebeflüge zu organisieren, um die äußerst unbeliebte Freilassung von Hochrisikopersonen bei Fristablauf zu vermeiden. Gegner aus dem linken Spektrum und mehreren NGOs kritisieren die Maßnahme als „automatische, strafrechtliche Migrationspolitik“ und warnen, dass die französischen Abschiebezentren – in denen 2024 bereits über 40.000 Menschen untergebracht waren – jetzt schon überfüllt sind. Der Text geht nun in den Senat, wo die Mitte-rechts-Mehrheit eine schnelle Zustimmung erwartet wird, sodass die neuen Fristen noch vor dem sommerlichen Abschiebe-Höhepunkt in Kraft treten könnten. Für Manager im Bereich globale Mobilität ist die Änderung bedeutsam: Mitarbeiter oder Auftragnehmer ohne gültigen Aufenthaltsstatus, die zudem Vorstrafen haben, können nun bis zu sieben Monate in einem Centre de Rétention Administrative verbringen, was die Compliance-Risiken für multinationale Unternehmen erhöht und die Fürsorgepflichtkosten (Rechtsbeistand, Familienhilfe, Umbuchung von Reisen) steigen lässt. Unternehmen sollten ihre internen Prüfverfahren überprüfen und schnelle Regularisierungs- oder Rückführungsprozesse sicherstellen, um dieses Risiko zu minimieren.
Quelle: The Local France
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