
Der Schweizer Bundesrat gab am 6. Mai bekannt, dass er vom 10. bis 19. Juni vorübergehende Grenzkontrollen zu Frankreich wiedereinführen wird, da Évian-les-Bains Gastgeber des G7-Gipfels 2026 ist. Obwohl das Treffen der Staats- und Regierungschefs auf französischem Boden stattfindet, liegen Schweizer Städte wie Genf und Lausanne direkt am gegenüberliegenden Ufer des Genfersees und ziehen bei großen Gipfeltreffen traditionell Protestierende an. Auf Antrag des Kantons Genf dürfen Schweizer Zollbeamte und Kantonspolizisten Reisende ohne konkreten Verdacht kontrollieren, kleinere Grenzübergänge schließen und die Patrouillen auf dem See verstärken. Diese Maßnahme stützt sich auf Artikel 25 des Schengener Grenzkodex, der kurzfristige Kontrollen an Binnengrenzen erlaubt, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Dies folgt einem bekannten Muster: Frankreich selbst hat seit 2015 wiederholt Schengen-Aussetzungen verhängt, und Deutschland tat dies während der UEFA-Europameisterschaft 2024. Für Grenzgänger – rund 360.000 pendeln täglich zwischen Frankreich und der Schweiz – versichern die Behörden, dass die Hauptverkehrsachsen offen bleiben, warnen jedoch vor Verzögerungen an Nebenübergängen. Geschäftsreisende sollten längere Wartezeiten bei der Ankunft am Flughafen Genf einplanen, wo stichprobenartige Passkontrollen auch für Schengen-Reisende ausgeweitet werden könnten. Frachtführer, die Just-in-Time-Lieferungen („Milk-Run“) zwischen französischen Zulieferern und Schweizer Uhren- oder Pharmaunternehmen durchführen, wird empfohlen, für Lieferungen vom 15. bis 17. Juni Pufferzeiten einzuplanen. Nach dem 19. Juni sollen die Kontrollen wieder aufgehoben werden, doch Bern schließt Verlängerungen nicht aus, falls Proteste anhalten. Unternehmen mit entsandten Mitarbeitenden in der Léman-Region sollten die Updates des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements verfolgen und Arbeitsnachweise mitführen, um Störungen zu vermeiden.
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