
Die Bundeskanzlei hat offiziell ein landesweites Referendum für den 14. Juni 2026 zur sogenannten „Nein zur Zehn-Millionen-Schweiz“-Initiative angesetzt, berichtete der Schweizer Öffentlich-Rechtliche Sender SWI swissinfo am 11. Mai. Die von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) vorangetriebene Verfassungsänderung würde die Bundesregierung verpflichten, die Einwohnerzahl der Schweiz durch quantitative Einwanderungsbeschränkungen dauerhaft unter zehn Millionen zu halten – voraussichtlich ab den frühen 2040er Jahren. Im Schweizer System der direkten Demokratie kann eine einfache Mehrheit von Stimmberechtigten und Kantonen die Verfassung ändern. Bei Annahme würde der Bundesrat angewiesen, das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union neu zu verhandeln oder innerhalb von drei Jahren auszusteigen. Wirtschaftskammern warnen, dass dies den privilegierten Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt gefährden und die Wiedereinführung von Arbeitsbewilligungsquoten für EU/EFTA-Bürger bedeuten könnte – administrative Hürden, die zuletzt 2002 galten. Für globale Mobilitätsteams ist der Zeitplan entscheidend. Analysten der Kanzlei Froriep rechnen selbst im optimistischen Szenario damit, dass Verordnungen erst 2029 in Kraft treten, was Arbeitgebern nur drei Rekrutierungszyklen pro Jahr lässt, um ihre Personalplanung an ein neues Quotensystem anzupassen. Branchen mit bereits akuten Fachkräftemangel – IT, Life Sciences, Gastgewerbe und Altenpflege – könnten gezwungen sein, Stellen verstärkt ins EU-Ausland auszulagern oder näher an die Schweiz zu verlegen. Der Bundesrat und die meisten Parlamentsparteien lehnen die Initiative ab und verweisen auf negative Folgen für Renten, Innovation und die bilateralen Beziehungen. Dennoch liegt der Anteil unentschlossener Wähler laut gfs.bern mit 17 Prozent ungewöhnlich hoch, was das Ergebnis unvorhersehbar macht. Unternehmen wird daher empfohlen, Führungskräfte über Szenarien zu informieren, kritische Positionen mit EU-Bürgern zu überprüfen und die Kostenkalkulation für Auslandseinsätze an mögliche Bewilligungsgebühren und Bearbeitungsverzögerungen anzupassen.
Quelle: SWI swissinfo
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