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Studie warnt: Arbeitskräftemangel könnte bei Annahme des Bevölkerungsobergrenzen-Referendums über 300.000 Stellen erreichen

Mai 12, 2026
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Studie warnt: Arbeitskräftemangel könnte bei Annahme des Bevölkerungsobergrenzen-Referendums über 300.000 Stellen erreichen
Neue Forschungsergebnisse des in Zürich ansässigen Demografik Instituts, veröffentlicht am 11. Mai, prognostizieren, dass die Schweiz bis 2050 einen Mangel von bis zu 329.000 Vollzeitbeschäftigten erleben könnte, falls die Wähler nächsten Monat die Anti-Einwanderungsinitiative annehmen. The Local fasst die Ergebnisse zusammen und weist darauf hin, dass Arbeitskräftelücken bereits deutlich früher – in einigen Kantonen schon ab 2030 – aufgrund der demografischen Alterung und der ohnehin angespannten Einstellungssituation auftreten würden. Szenarien zeigen, dass eine Begrenzung der Nettozuwanderung auf 40.000 Personen pro Jahr, die notwendig ist, um die Einwohnerzahl unter zehn Millionen zu halten, innerhalb eines Jahrzehnts bis zu 87.000 Arbeitskräfte vom Markt nehmen würde. Besonders betroffen sind Branchen wie Gesundheitswesen, Hightech-Fertigung, Gastgewerbe und IT, in denen EU/EFTA-Bürger derzeit zwischen 25 % und 45 % der Stellen besetzen. Manuel Buchmann, Hauptautor der Studie, betont die regionalen Unterschiede: Genf, Basel-Stadt, Zürich, Waadt und Zug wären am stärksten betroffen, doch „kein Kanton bleibt verschont“. Er warnt, dass der Arbeitskräftemangel das BIP-Wachstum jährlich um 1,2 Prozentpunkte drücken könnte, sofern dies nicht durch Produktivitätssteigerungen oder Automatisierung ausgeglichen wird – was gerade in der Alten- und Patientenpflege schwer umsetzbar ist. Für Fachkräfte im Bereich Mobilität und Personalwesen unterstreicht der Bericht die Dringlichkeit einer vorausschauenden Personalplanung. Unternehmen wird empfohlen, „kritische Positionen“ mit hohem EU-Anteil zu identifizieren und Möglichkeiten für Remote-Arbeit oder innerbetriebliche Versetzungen aus EU-Tochtergesellschaften zu prüfen. Einige Firmen setzen sich bereits für bilaterale Schutzklauseln ein, die kurzfristige Geschäftsreisende und innerbetriebliche Versetzungen von künftigen Quoten ausnehmen würden.
Quelle: The Local Switzerland

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