
Im Journal Officiel vom 16. Mai 2026 wurde das Gesetz 2026-373 veröffentlicht, das „die Ausübung des Arztberufs in Frankreich für Mediziner erleichtert, die ihr Studium vor dem Brexit im Vereinigten Königreich begonnen haben“. Die Maßnahme ändert das öffentliche Gesundheitsgesetz dahingehend, dass britische medizinische Abschlüsse, die vor dem 31. Dezember 2020 begonnen wurden, dieselbe automatische Anerkennung erhalten wie zuvor EU-Diplome. Praktisch bedeutet dies, dass Inhaber solcher Abschlüsse – geschätzt 3.500 französische und EU-Bürger sowie mehrere hundert britische Staatsangehörige – nicht mehr die anspruchsvollen „épreuves de vérification des connaissances“ bestehen oder ein einjähriges Anpassungspraktikum absolvieren müssen, um die volle Registrierung bei der Ordre des Médecins zu erhalten.
Das Gesetz aktualisiert zudem die Regelungen in den Bereichen Zahnmedizin und Hebammenwesen, um eine parallele Behandlung sicherzustellen, falls Brüssel und London die gegenseitige Anerkennung in diesen Bereichen ausweiten. Für Krankenhäuser und Telemedizin-Anbieter, die mit Personalmangel kämpfen, tritt die Änderung sofort in Kraft: Personalverantwortliche können unbefristete Verträge vergeben, ohne auf ministerielle Ausnahmeregelungen warten zu müssen. Auch private Arbeitgeber in der Pharma- und Medizinproduktebranche profitieren, da viele kommerzielle Tätigkeiten eine französische Berufszulassung erfordern.
Einwanderungsberater weisen darauf hin, dass betroffene Fachkräfte nun direkt die vierjährige Aufenthaltserlaubnis „Passeport Talent – Professions médicales“ beantragen können, anstatt kürzere, verlängerbare Visa für „freie Berufe“. Die Regierung sieht das Gesetz als Schließung einer post-Brexit-Lücke, die französisch ausgebildete Ärzte in Länder wie Irland oder Kanada abwandern ließ. Eine automatische Anerkennung von im Vereinigten Königreich nach 2020 begonnenen Abschlüssen wird nicht gewährt, doch das Gesundheitsministerium signalisierte Offenheit für künftige bilaterale Abkommen, sofern sich die Ausbildungsstandards angleichen.
Das Gesetz aktualisiert zudem die Regelungen in den Bereichen Zahnmedizin und Hebammenwesen, um eine parallele Behandlung sicherzustellen, falls Brüssel und London die gegenseitige Anerkennung in diesen Bereichen ausweiten. Für Krankenhäuser und Telemedizin-Anbieter, die mit Personalmangel kämpfen, tritt die Änderung sofort in Kraft: Personalverantwortliche können unbefristete Verträge vergeben, ohne auf ministerielle Ausnahmeregelungen warten zu müssen. Auch private Arbeitgeber in der Pharma- und Medizinproduktebranche profitieren, da viele kommerzielle Tätigkeiten eine französische Berufszulassung erfordern.
Einwanderungsberater weisen darauf hin, dass betroffene Fachkräfte nun direkt die vierjährige Aufenthaltserlaubnis „Passeport Talent – Professions médicales“ beantragen können, anstatt kürzere, verlängerbare Visa für „freie Berufe“. Die Regierung sieht das Gesetz als Schließung einer post-Brexit-Lücke, die französisch ausgebildete Ärzte in Länder wie Irland oder Kanada abwandern ließ. Eine automatische Anerkennung von im Vereinigten Königreich nach 2020 begonnenen Abschlüssen wird nicht gewährt, doch das Gesundheitsministerium signalisierte Offenheit für künftige bilaterale Abkommen, sofern sich die Ausbildungsstandards angleichen.
Quelle: Legifrance
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