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Frankreich führt visumfreies Flughafentransit für indische Staatsbürger ein

Mai 20, 2026
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Frankreich führt visumfreies Flughafentransit für indische Staatsbürger ein
Die Botschaft Indiens in Paris hat bestätigt, dass das lang erwartete visumfreie Flughafen-Transitregime für indische Staatsbürger in Frankreich nun in Kraft ist. Rückwirkend ab dem 10. April 2026 benötigen Inder, die sich während eines Umstiegs in französischen Flughäfen ausschließlich im Transitbereich aufhalten, kein Schengen-Transitvisum vom Typ „A“ mehr. Diese Maßnahme wurde nach dem Gipfeltreffen im Februar zwischen Premierminister Narendra Modi und Präsident Emmanuel Macron angekündigt. Für Geschäftsreisende beseitigt die Änderung ein häufiges Hindernis bei Verbindungen über Paris-Charles de Gaulle oder Lyon Saint-Exupéry – besonders wertvoll angesichts der derzeitigen Umfliegungen über Westasien, die die Reisezeiten zwischen Europa und Indien verlängert haben. Reisende müssen bestätigte Weiterflugtickets vorweisen und sich im internationalen Transitbereich aufhalten; die Einreise nach Frankreich erfordert weiterhin ein reguläres Kurzaufenthaltsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Die Fluggesellschaften haben begonnen, ihre Check-in-Systeme anzupassen, doch Mobilitätsmanager sollten schriftliche Hinweise verbreiten, um kurzfristige Gate-Verweigerungen zu vermeiden. Die Botschaft weist darauf hin, dass Fluggesellschaften weiterhin einen Nachweis der Berechtigung verlangen können, weshalb Passagiere empfohlen wird, Ausdrucke der französischen Regierungsmitteilung mitzuführen, bis die Systeme vollständig synchronisiert sind. Die Ausnahmeregelung bringt Frankreich auf eine Stufe mit anderen EU-Drehkreuzen wie Frankfurt und Amsterdam, die bereits auf Transitvisa für indische Staatsbürger verzichten. Reise-Risikoteams sollten dennoch die Streikpläne der Gewerkschaften im Auge behalten, da Arbeitskämpfe im französischen Luftverkehr gelegentlich unerwartete Aufenthalte außerhalb des Transitbereichs erzwingen, in denen dann wieder die regulären Schengen-Bestimmungen gelten.
Quelle: Embassy of India, Paris

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