
Bericht vom 20. Mai 2026: Die Dubai Times berichtet, dass die Bundesbehörde der VAE für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll und Hafensicherheit ihr „Visa-Befreiungsprogramm bei Ankunft“ für indische Staatsbürger erweitert hat. Ab dem 13. Februar 2025 (dem offiziellen Inkrafttretensdatum) können Inder, die im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis aus Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland, Singapur oder Kanada sind – zusätzlich zu den bereits anerkannten Genehmigungen aus den USA, Großbritannien und der EU – bei der Einreise in die VAE ein 14-tägiges Visum bei Ankunft erhalten.
Obwohl die zugrundeliegende Kabinettsentscheidung bereits im vergangenen Jahr erlassen wurde, ist das heutige Rundschreiben das erste, das operative Details für Fluggesellschaften und Grenzbeamte konkretisiert und bestätigt, dass auch unmittelbar mitreisende Familienangehörige berechtigt sind. Die Regelung soll insbesondere indischen Führungskräften zugutekommen, die zwischen Kundenstandorten im asiatisch-pazifischen Raum und den regionalen Hauptquartieren in Dubai pendeln, indem sie bürokratischen Aufwand und kurzfristige Visakosten reduziert.
Reisende müssen einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit vorweisen und eine Einreisegebühr von 100 AED entrichten. Das Visum kann einmalig vor Ort um weitere 14 Tage verlängert werden. Unternehmen mit Vielfliegerprogrammen sollten ihre automatisierten Genehmigungstools vor Reiseantritt aktualisieren, um die erweiterte Berechtigungsliste abzubilden. Compliance-Teams wird empfohlen, Screenshots der Regierungsmitteilung aufzubewahren, bis die von Fluggesellschaften genutzten Datenbanken (Timatic/Fraport) die Änderung übernommen haben, was in der Regel etwa eine Woche dauert. Indische Staatsbürger ohne gültige Visa aus den genannten Drittstaaten müssen weiterhin ein vorab beantragtes e-Visum für die VAE einholen.
Obwohl die zugrundeliegende Kabinettsentscheidung bereits im vergangenen Jahr erlassen wurde, ist das heutige Rundschreiben das erste, das operative Details für Fluggesellschaften und Grenzbeamte konkretisiert und bestätigt, dass auch unmittelbar mitreisende Familienangehörige berechtigt sind. Die Regelung soll insbesondere indischen Führungskräften zugutekommen, die zwischen Kundenstandorten im asiatisch-pazifischen Raum und den regionalen Hauptquartieren in Dubai pendeln, indem sie bürokratischen Aufwand und kurzfristige Visakosten reduziert.
Reisende müssen einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit vorweisen und eine Einreisegebühr von 100 AED entrichten. Das Visum kann einmalig vor Ort um weitere 14 Tage verlängert werden. Unternehmen mit Vielfliegerprogrammen sollten ihre automatisierten Genehmigungstools vor Reiseantritt aktualisieren, um die erweiterte Berechtigungsliste abzubilden. Compliance-Teams wird empfohlen, Screenshots der Regierungsmitteilung aufzubewahren, bis die von Fluggesellschaften genutzten Datenbanken (Timatic/Fraport) die Änderung übernommen haben, was in der Regel etwa eine Woche dauert. Indische Staatsbürger ohne gültige Visa aus den genannten Drittstaaten müssen weiterhin ein vorab beantragtes e-Visum für die VAE einholen.
Quelle: Dubai Times