
Prag – Die tschechische Abgeordnetenkammer widmete den Großteil ihrer Sitzung am 28. Mai 2026 dem lang erwarteten Regierungsentwurf zum Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Ausländern. Nach einer Marathon-Debatte stimmten die Abgeordneten dafür, den 144-seitigen Gesetzentwurf in die Ausschussphase zu überweisen, womit die zweite von drei Lesungen für die Verabschiedung abgeschlossen ist. Bei Annahme würde das neue Gesetz das Ausländergesetz von 1999 ersetzen und mehrere EU-Richtlinien – darunter die Überarbeitung der Blue-Card-Richtlinie von 2021 sowie Teile des EU-Migrations- und Asylpakts – in tschechisches Recht umsetzen.
Innenminister Lubomír Metnar erklärte im Plenum, die Reform ziele darauf ab, „80 % der Aufenthaltsverfahren zu digitalisieren, sichere elektronische ‚Ausländerkonten‘ einzuführen und Arbeitgebern klarere Pflichten als Garanten aufzuerlegen.“ Vorgesehen ist zudem eine neue beschleunigte „Nationale Talentgenehmigung“ für Absolventen der MINT-Fächer und hochqualifizierte Fachkräfte.
Wirtschaftsverbände begrüßen vor allem die Aussicht auf schnellere Bearbeitungszeiten (Ziel: 60 Tage für die Verlängerung von Arbeitnehmerkarten statt bisher 90). Gleichzeitig äußern sie Bedenken wegen höherer Verwaltungsgelder – bis zu 1 Million CZK – für Unternehmen, die den Aufenthaltsstatus von Subunternehmern nicht ausreichend überwachen. Auch Universitäten kritisieren die neue Pflicht, Änderungen im Studienstatus ausländischer Studierender innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden.
Für bereits entsandte Fachkräfte in Tschechien ist die sichtbarste Neuerung das Auslaufen der persönlichen Passaufkleber. Ab Mitte 2027 werden biometrische Aufenthaltstitel ausschließlich über einen zentralen Kurierdienst ausgegeben, nachdem Fingerabdrücke und Gesichtsscans in einem der 14 regionalen Migrationszentren erfasst wurden. Reisende, die über die Flughäfen Prag oder Brünn einreisen, sollen künftig die E-Gates des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) nutzen, um ihre Reisedaten mit den neuen digitalen Aufenthaltsakten zu verknüpfen.
Der Entwurf geht nun an den Sicherheitsausschuss, der 60 Tage Zeit hat, Änderungen vorzubereiten. Das Innenministerium drängt auf eine endgültige Verabschiedung vor der Sommerpause des Unterhauses, damit die Durchführungsverordnungen bis Januar 2027 erlassen werden können. Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Talentmobilität angewiesen sind, wird empfohlen, ihre aktuellen Sponsoring- und Dokumentationsprozesse zu überprüfen und Budget für die neuen elektronischen Antragsgebühren (1.200 CZK pro Antrag) einzuplanen.
Innenminister Lubomír Metnar erklärte im Plenum, die Reform ziele darauf ab, „80 % der Aufenthaltsverfahren zu digitalisieren, sichere elektronische ‚Ausländerkonten‘ einzuführen und Arbeitgebern klarere Pflichten als Garanten aufzuerlegen.“ Vorgesehen ist zudem eine neue beschleunigte „Nationale Talentgenehmigung“ für Absolventen der MINT-Fächer und hochqualifizierte Fachkräfte.
Wirtschaftsverbände begrüßen vor allem die Aussicht auf schnellere Bearbeitungszeiten (Ziel: 60 Tage für die Verlängerung von Arbeitnehmerkarten statt bisher 90). Gleichzeitig äußern sie Bedenken wegen höherer Verwaltungsgelder – bis zu 1 Million CZK – für Unternehmen, die den Aufenthaltsstatus von Subunternehmern nicht ausreichend überwachen. Auch Universitäten kritisieren die neue Pflicht, Änderungen im Studienstatus ausländischer Studierender innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden.
Für bereits entsandte Fachkräfte in Tschechien ist die sichtbarste Neuerung das Auslaufen der persönlichen Passaufkleber. Ab Mitte 2027 werden biometrische Aufenthaltstitel ausschließlich über einen zentralen Kurierdienst ausgegeben, nachdem Fingerabdrücke und Gesichtsscans in einem der 14 regionalen Migrationszentren erfasst wurden. Reisende, die über die Flughäfen Prag oder Brünn einreisen, sollen künftig die E-Gates des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) nutzen, um ihre Reisedaten mit den neuen digitalen Aufenthaltsakten zu verknüpfen.
Der Entwurf geht nun an den Sicherheitsausschuss, der 60 Tage Zeit hat, Änderungen vorzubereiten. Das Innenministerium drängt auf eine endgültige Verabschiedung vor der Sommerpause des Unterhauses, damit die Durchführungsverordnungen bis Januar 2027 erlassen werden können. Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Talentmobilität angewiesen sind, wird empfohlen, ihre aktuellen Sponsoring- und Dokumentationsprozesse zu überprüfen und Budget für die neuen elektronischen Antragsgebühren (1.200 CZK pro Antrag) einzuplanen.
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